Beibehaltungsgenehmigung
Die Beibehaltungsgenehmigung (BBG) ist ein Bescheid in Form einer Urkunde nach § 25 II StAG.Sie berechtigt dazu, die Staatsangehörigkeit eines anderen, im Bescheid genannten Landes anzunehmen, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung sind unter anderem, wenn
* der Antragsteller nachvollziehbare Gründe hat, aus denen der angestrebte Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit in seiner/ihrer konkreten Situation für ihn/sie von Vorteil ist und
* er/sie fortbestehende Bindungen an Deutschland hat, die das Nebeneinander zweier Staatsangehörigkeiten rechtfertigen und
* das andere Staatsangehörigkeitsrecht die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.
Weblinks
• Seite des Bundesverwaltungsamtes zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
• Text des §25 StAG

