Bioabfall
Unter Bioabfall versteht man alle organischen Abfälle, tierischer oder pflanzlicher Herkunft zur Verwertung, die in einem Haushalt oder Betrieb anfallen und durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können. Dazu zählen zum Beispiel Essensreste und Rasenschnitt.Bioabfälle werden in der Regel über die sogenannte Biotonne separat erfasst und gesondert durch Kompostierung und Gärung behandelt. Der dabei entstehende Kompost und das Gärgut werden der Umwelt dann wieder zugeführt, unter anderem im Gartenbau und der Landwirtschaft.
Von 1990 bis 2004 hat sich die Erfassung von Bioabfällen in Deutschland auf 10 Mio. Mg/Jahr verzehnfacht.
Bioabfallverordnung
Das bei der Behandlung von Bioabfällen entstandene Gärgut und der Kompost müssen spezielle hygienische Anforderungen erfüllen, welche für Deutschland seit dem 21. September 1998 in der Bioabfallverordnung geregelt sind.
In der Bioabfallverordnung wird der Begriff Bioabfall legaldefiniert. Hierbei gehören zu Bioabfällen Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können. Diese werden dann im Anhang 1[http://bundesrecht.juris.de/bioabfv/anhang_1_17.html] Nr. 1 der Bioabfallverordnung näher konkretisiert.
Hingegen nicht zu den Bioabfällen gehören Bodenmaterialien ohne wesentliche Anteile an Bioabfällen sowie Pflanzenreste, die auf forst- oder landwirtschaftlich genutzten Flächen anfallen und auf diesen Flächen verbleiben.
Des Weiteren unterscheidet die Bioabfallverordnung behandelte und unbehandelte Bioabfälle sowie Gemische hieraus. Bioabfälle gelten als behandelt, wenn sie entweder einer aeroben (Komposte), anaeroben (Gärrückstände), einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung oder einer bestimmten Vermischung (Gemisch) unterzogen wurden. Ein Gemisch liegt vor, wenn z. B. Bioabfälle mit bestimmten Wirtschaftsdüngern, Bodenmaterialien oder Torf vermischt wird.
Aktuelles und Ausblick
In der Europäischen Union mit 25 Mitgliedsländern wird das Potenzial auf 100 bis 150 Mio. Mg/Jahr geschätzt. Derzeit gibt es Bestrebungen eine EU-weite Regelung in einer Bioabfallrichtlinie zu schaffen (siehe auch verfahrenstechnischen Verwertung z. B. zu BtL-Kraftstoff.
Dagegen hat das Europäische Parlament am 13. Februar 2007 in 1. Lesung über die Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie gefordert, dass Bioabfälle vorrangig stofflich zu verwerten sind. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten eigene Systeme für die getrennte Sammlung von Bioabfällen sowie Qualitätssicherungssysteme aufbauen.
Weblinks
• Text der Bioabfallverordnung
Siehe auch
*Abfallentsorgung

