Begutachtungsstelle für Fahreignung
Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) führen die in der Fahrerlaubnisverordnung geregelte Begutachtung der Fahreignung (MPU) durch. Bis zur Liberalisierung des Arbeitsgebietes im Jahr 2000 war der Begriff "Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle" gebräuchlich. Er wird inoffiziell weiter verwendet.Die MPU-Stellen haben die Aufgabe, Kraftfahrer nach Fahrten_unter_Alkohol-_oder_Drogeneinfluss im Interesse der Verkehrssicherheit auf ihre Eignung_zum_Führen_von_Kraftfahrzeugen hin zu überprüfen. Die Kosten der Untersuchung übernimmt der Auftraggeber (der betreffende Kraftfahrer).
Seit der Liberalisierung im Jahr 1999 wurden bis heute 19 Trägerorganisationen von der Bundesanstalt für Straßenwesen ("BAST") für diese Aufgabe akkreditiert [http://www.bast.de/cln_005/nn_39740/DE/Qualitaetsbewertung/Akkreditierung/pdf/begutachtung-fahreignung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/begutachtung-fahreignung.pdf) Akkreditierte Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung - www.bast.de] (pdf). Erster akkreditierter Träger war die TÜV_MPI_GmbH im Jahr 1999.
Die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung sind im Anforderungskatalog der Akkreditierungsstelle festgelegt [http://www.bast.de/cln_005/nn_39740/DE/Qualitaetsbewertung/Akkreditierung/pdf/anforderung-traeger,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/anforderung-traeger.pdf Anforderungskatalog der Akkreditierungsstelle] (pdf).

