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Begrenzte Mengen
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Begrenzte Menge
Begrenzte Menge ist ein feststehender Begriff im
Gefahrgutrecht.
Die begrenzten Mengen im Sinne der
ADR/RID stellen eine teilweise Befreiung von den Transportvorschriften dar. Möglich durch die Anwendung der Tabelle der begrenzten Mengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 (ADR 2001) bzw. Randnummer 10011 (ADR 1999). In der Regel spricht man im Zusammenhang mit Gefahrgütern nicht von begrenzten Mengen, sondern von
Limited Quantities (LQ).
siehe auch
Gefahrgut