Begleitetes Fahren
Begleitetes Fahren, oder auch Führerschein mit 17 ist eine neue Regelung in Deutschland.Modellprojekt in Niedersachsen
Begleitetes Fahren (auch Führerschein mit 17 genannt) ist ein Modellprojekt des Landes Niedersachsen, das 17-Jährigen ermöglicht, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, die der der Klasse B (PKW und LKW bis zu 3,5t) gleicht. Jugendliche können mit 16 1/2 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen. Nach der Prüfung bekommen sie eine Bescheinigung, die mit der Volljährigkeit in einen Führerschein umgetauscht wird. Die Teilnehmer des Modellprojektes dürfen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Den Besitzern dieser Fahrerlaubnis ist es allerdings nur gestattet, ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn eine Begleitperson mit im Fahrzeug sitzt und verbal Einfluss nehmen kann. Die betreffende Begleitperson (z. B. Eltern) muss schon im Antrag genannt werden. Außerdem kann die Begleitperson einen Vorbereitungskurs belegen. Beschränkungen in Bezug auf ein Mindest- oder Maximalalter wurden seit 01.03.2006 durchgesetzt. Demzufolge müssen die Begleitpersonen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3) sein und höchstens 3 Punkte (in manchen Bundesländern 5 Punkte) im Verkehrszentralregister haben.
Bundesweite Regelung
Im Bundestag wurde am 17. Juni 2005 ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften eingebracht, die den Weg für einen bundesweit einheitlichen Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" frei machen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2005 diesem Gesetzesentwurf zugestimmt. Nun müssen die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob sie an dem Modellversuch teilnehmen wollen. In Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen,Sachsen-Anhalt, Thüringen (ab 01. März 2007) und Baden-Württemberg (wahrscheinlich ab 01.Juli 2007) ist dies bereits der Fall.
Die einzelnen Bundesländer können verschärftere Regelungen treffen, so ist in Bremen der Führerschein bei den Erziehungsberechtigten Voraussetzung. In Hamburg dürfen auch Nicht-Erziehungsberechtigte den Fahrer begleiten, sofern sie mindestens 30 Jahre alt sind und nicht mehr als 5 Punkte in Flensburg haben.
In Nordrhein-Westfalen und Hessen muss die Begleitperson nicht zwingend erziehungsberechtigt sein. Sie muss allerdings mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen und darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Weblinks
• begleitetes-fahren.de - Offizielle Homepage des niedersächsischen Modellversuchs
Literatur
M. Feltz, A. Kögel: Risikominimierung bei begleitetem Fahren - Der Führerschein mit 17. In: DAR - Deutsches Autorecht, Heft 3/2004, Seite 121 ff.
F. W.Sapp: Das Modell "Begleitetes Fahren im Haftungsrecht". In: NJW - Neue Juristische Wochenschrift, Heft 7/2006, Seite 408 ff.

