Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Begehung (Arbeitssicherheit)
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Begehung (Arbeitssicherheit)
Regelmäßige
Begehungen der Arbeitsstätten durch den
Betriebsarzt und die
Fachkraft für Arbeitssicherheit sind ein wesentliches Instrument der
Arbeitssicherheit und des
Arbeitsschutzes, um Gefahren und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Die Begehungen dienen in erster Linie dazu, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort zu verschaffen, um
Arbeitgeber und
Arbeitnehmer fundiert beraten zu können. Um dieser beratenden Rolle gerecht zu werden, sind regelmäßige Begehungen unumgänglich.
Nach dem
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte den Unternehmer in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.