Befugnisnorm
Als Befugnisnorm bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft eine Rechtsgrundlage im Bereich des Polizei-_und_Ordnungsrechts.
Befugnisnormen sind demnach:
* die polizeirechtliche_Generalklausel
* die Rechtsgrundlagen der Standardmaßnahmen
Der Begriff der Befugnisnorm wird vor allem in Abgrenzung zur Aufgabenzuweisungsnorm verwendet. Während in der Tradition des preußischen Polizeirechts davon ausgegangen wurde, dass die Polizei alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Handlungen vornehmen dürfe, wird in neuerer Zeit zwischen Aufgabenzuweisung und Befugnis unterschieden. Insbesondere der Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes von 1977 und die sich daran orientierenden Landespolizeigesetze trennen strikt zwischen der Aufgabenzuweisung und den Befugnisnormen. So sieht etwa § 1 BremPolG als primäre Aufgabe der Polizei vor, dass sie ?Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren? hat. Mit welchen Mitteln dies erfolgen darf, wird erst in §§ 10 ff. BremPolG geregelt.

