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Befristung (Recht)
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Befristung (Recht)
Als
Befristung bezeichnet man im
Zivilrecht eine Bestimmung, durch die eine
Rechtsfolge von einem sicheren, zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.
Die Befristung ist von der
Bedingung, bei der eine Rechtsfolge von einem
ungewissen Ereignis abhängig gemacht wird, abzugrenzen.
Im deutschen Zivilrecht ist die Befristung als "Zeitbestimmung" in [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__163.html § 163]
BGB geregelt.
Siehe auch: Bedingung