Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Gesetzlicher Auftrag
Die Aufgaben der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sind seit dem 1. Mai 2002 durch das deutsche Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen bzw. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und zur Änderung anderer Gesetze geregelt.
Der oder die Beauftragte ist zentraler Ansprechpartnern bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die behinderte Menschen berühren und ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet.
Sie oder er hält engen Kontakt mit den Betroffenen, ihren Verbänden_und_Organisationen, mit Trägern und Leistungserbringern bei Teilhabeleistung und mit vielen gesellschaftlichen Gruppen und sonstigen Organisationen, in denen behinderte Menschen arbeiten.
Der Beauftragte ist bei allen politischen Entscheidungen der Bundesregierung beteiligt, soweit diese Fragen der Gleichstellung von behinderten Menschen betreffen. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt er sich für Änderungen im Interesse der Betroffenen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.
Amtsinhaber
Weblinks
• Offizielle Homepage des Behindertenbeauftragten
• Gesetze zum Behindertenrecht Relevante Gesetze und Verordnungen

