Beamtenlaufbahn in Deutschland
Auf der Grundlage der Laufbahn regelt sich die berufliche Karriere eines Beamten in Deutschland. Das Laufbahnprinzip gehört zu den hergebrachten_Grundsätzen_des_Berufsbeamtentums und ist ein Begriff aus dem deutschen Beamtenrecht.Laufbahngruppen
Eine Laufbahn umfasst alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vorbildung und Ausbildung voraussetzen; zur Laufbahn gehören auch Vorbereitungsdienst und Probezeit. Es werden vier Laufbahngruppen unterschieden:
• Dienst]
• Dienst]
• Dienst]
• Dienst]
Anforderungen
Für die Laufbahnen bestehen Mindestanforderungen hinsichtlich Vorbildung, Vorbereitungsdienst sowie der Ablegung von Prüfungen.
Dabei gilt als Einstellungsvoraussetzung für den
*einfachen Dienst der Hauptschulabschluss
*mittleren Dienst der Realschulabschluss oder Berufsausbildung
*gehobenen Dienst die allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder bei bestimmten Ämtern (z.B. Feuerwehr oder Gewerbeaufsicht) ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium.
*höheren Dienst ein mindestens dreijähriges abgeschlossenes Hochschulstudium
oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Teilweise gelten für die spezifischen Ämter weitergehende Anforderungen
Innerhalb der Laufbahngruppen wird zwischen Fachrichtungen (wie beispielsweise technischer oder nichttechnischer Dienst) unterschieden.
Beamtinnen und Beamte können grundsätzlich nur im Eingangsamt ihrer Laufbahn angestellt (eingruppiert) werden. Die Eingangsämter sowie die erreichbaren Spitzenämter der jeweiligen Laufbahn werden vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber in Bund und Ländern festgelegt.
Teilweise ist ein Aufstieg möglich: Nach einer bestimmten Dienstzeit in einer Laufbahngruppe kann der Beamte durch entsprechende Weiterbildung und das Bestehen einer Prüfung in die nächsthöhere Laufbahn wechseln. Allerdings muss dafür auch eine Planstelle vorhanden sein.
Gesetzliche Grundlagen
Das [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbg/ Bundesbeamtengesetz (BBG)] ermächtigt die Bundesregierung, die Vorschriften über die Laufbahnen durch Rechtsverordnung zu regeln.Für die Landes- bzw.Kommunalbeamten gelten die entsprechenden Landesbeamtengesetze (LBG). Im Bundesbereich gilt die [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/blv_1978/ Bundeslaufbahnverordnung (LbVO)]. Für einige Bereiche (Eisenbahn, Deutsche Bundespost, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesbank) gibt es allerdings spezielle Laufbahnverordnungen, wie die [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgslv_1976/ Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)]. Von einigen Ausnahmen abgesehen orientieren sich die speziellen Laufbahnvorschriften an den Regelungen der BLV.
Die Länder finden im [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brrg/ Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)] einen Rahmen, innerhalb dessen die Landesparlamente ihr jeweiliges Laufbahnrecht ausgestalten können. Einige Grundsätze sind allerdings gesetzlich festgeschrieben, beispielsweise die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Laufbahnen.
Leistungsgrundsatz
Im Laufbahnrecht gilt der Leistungsgrundsatz:
Bei Einstellung, Anstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung und Aufstieg ist nach Befähigung (Eignung und fachliche Leistung) zu entscheiden.
Im engeren Sinne umfasst die Eignung die körperlichen, geistigen und charakterlichen Merkmale.
Merkmale der Befähigung sind die für den Einsatz wesentlichen Fähigkeiten und Kenntnisse. Im Laufbahnsystem nimmt der Begriff der Laufbahnbefähigung beim Zugang zu einer Laufbahn eine zentrale Rolle ein. Mit diesem Begriff wird die förmlich festgestellte Erfüllung der Mindestanforderungen für eine bestimmte Fachrichtung im öffentlichen_Dienst bezeichnet.
Beispielhafte Dienstbezeichnungen und Dienstgrade
Dienstbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung
Dienstgrade bei der deutschen Feuerwehr
Dienstgrade bei der deutschen Polizei
Dienstgrade in der Bundespolizei
Dienstgrade in der Bundeswehr
Siehe auch: Dienstgrad
Weblinks
• Text des Bundesbeamtengesetzes (BBG)
• Text des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
• Text der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
• Amtsbezeichnungen der Kriminalpolizei im Wandel der Zeit

