Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im Folgenden ?EU-Beamtengericht?) ist die erste einer spezialisierten sog. Gerichtliche Kammer, die durch den Vertrag von Nizza eingeführt wurden. Es wurde aufgrund von Artikel 225a EGV durch einen Beschluss des Rates_der_Europäischen_Union vom 2. November 2004 errichtet.Das Gericht hat am 12. Dezember 2005 seine Arbeit aufgenommen, in dem die damals 117 anhängigen Rechtssachen die den öffentlichen Dienst betrafen, übertragen wurden. Der Sitz des Gerichts ist Luxemburg.
Präsident ist Paul J. Mahoney, Kanzlerin Waltraud Hakenberg.
Zusammensetzung
Es besteht anders als die übrigen Gemeinschaftsgerichte nicht aus einem Richter pro Mitgliedstaat, sondern aus sieben Richtern mit einer Amtszeit von 6 Jahren. Bei deren Auswahl ist auf eine geographische Ausgewogenheit und eine Vertretung der unterschiedlichen Rechtssysteme zu achten. Erstmals wird bei der Auswahl der Richter ein siebenköpfiger Ausschuss aus früheren Richtern des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichts Erster Instanz sowie aus "Juristen mit anerkannter Befähigung" angehört. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa übernimmt diese Innovation für die Auswahl der Richter auch des Europäischen_Gerichtshofs und des Europäischen_Gericht_erster_Instanz.
Zuständigkeiten
Das EU-Beamtengericht hat vom Europäischen_Gericht_erster_Instanz die Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gemeinschaft und ihren Beamten oder sonstigen Bediensteten (dazu gehören auch Klagen von abgewiesen Bewerbern gegen Concours-Entscheidungen) übernommen.
Gegen die Urteile des EU-Beamtengerichts ist ein revisionsartig ausgestaltetes Rechtsmittel zum Europäischen_Gericht_erster_Instanz (das somit entgegen seinem Namen in zweiter Instanz entscheidet) möglich. Gegen das Urteil in zweiter Instanz kann nur ausnahmsweise der Erste Generalanwalt beim Europäischen_Gerichtshof Antrag auf Überprüfung stellen.
Mit der Errichtung weiterer spezialisierter gerichtlicher Kammern ist in der Zukunft zu rechnen. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa bezeichnet diese als "Fachgerichte".
Weblink
• Website des EU-Beamtengerichts
• Beschluss zur Errichtung des Gerichts

