Kredit
Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere "glauben" und creditum "das auf Treu und Glauben Anvertraute") ist das Eingehen einer Geldschuld oder Sachschuld (z.B. ein Pfund Zucker) mit zeitlich verzögerter Rückzahlung oder Rückgabe. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet, ggf. als Sachdarlehen, § 607 BGB.Das klassische Verständnis von "Kredit" fasst den Begriff etwas weiter - über das pure Rechtsverhältnis hinaus. Bei jemandem "Kredit haben" bedeutete demnach "etwas guthaben" im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig ist. Grundsätzlich muss die Einräumung eines Kredites nicht notwendigerweise durch ein Kreditinstitut erfolgen. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen eine spätere Bezahlung zu einem
ausbedungenen Termin durchaus üblich (vgl. Lieferantenkredit). Der Hersteller der Ware überlässt diese dem Käufer in Treu und Glauben, häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel.
Im privaten Bereich hat die Bedeutung der Warenfinanzierung beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer festen Ratenvereinbarung seit den fünfziger Jahren ständig zugenommen. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und dem Endverbraucher durchaus üblich, teilweise werden auch eigene Finanzinstitute der Hersteller - beispielsweise im Versandhandel oder im Autohandel - eingeschaltet.
Bei Krediten, die ohne Einschaltung von Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Besicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Bonität).
Die Gewährung eines Kredites hat seinen Preis für den Kreditnehmer, den Zins, der für die Zeit bis zur Rückzahlung berechnet wird.
Kreditformen
Darlehen sind alle Kredite mit einer festen Tilgungsvereinbarung - in Raten oder endfällig. Sie werden meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.
Barkredite werden durch eine Kreditlinie auf laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt. Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Neben Zinsen für die Inanspruchnahme wird teilweise für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet, dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.
Rechtlich sind beide Formen der Geldleihe Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite, Akkreditivkredite und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank mit ihrer eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, da derartige Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.
Kreditrahmenvereinbarungen können nach den (meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven, Darlehen oder als Wechselkredit in Anspruch genommen werden. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank August 2006, Bankenstatistik S. 1
Zur Refinanzierung oder Verteilung des Kreditrisikos können bei Großkrediten mehrere Kreditgeber ein Konsortium bilden und diesen Konsortialkredit gemeinschaftlich vergeben.
Als weitere Spezialbanken seien die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Wohnungsbaukreditanstalten der Länder erwähnt, die unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten zinsverbilligte Darlehen anbieten, die jedoch meist über Geschäftsbanken beantragt werden müssen, die auch die technische Abwicklung übernehmen, für diese Dienstleistung erhalten sie einen Teil der Zinsmarge.
Zentralbanken als Kreditgeber
Zentralbanken stehen als Kreditgeber für Geschäftsbanken zur Verfügung, sie bieten die Rediskontierung von Wechseln an, die die Banken im Rahmen von Diskontkrediten angekauft haben. Als Zinssatz für diese Kredite ist der Basiszinssatz der Europäischen_Zentralbank ( bis 1999: Diskontsatz ) zu zahlen. Zur kurzfristigen Bereitstellung von Zentralbankguthaben können Lombardkredite gegen Hinterlegung von Wertpapieren aufgenommen werden.
Dem Staat und den Institutionen der öffentlichen Hand stehen die Zentralbanken mit Kassekrediten zur Vorfinanzierung künftiger Einnahmen zur Verfügung.
Sonstige Kreditgeber
Lebensversicherungsgesellschaften bieten klassische Baufinanzierungen an, die durch die fällige Lebensversicherung getilgt werden, die während der Kreditlaufzeit anzusparen ist, daneben sind die vereinbarten Darlehenszinsen zu bezahlen.
In der dritten Welt werden im Rahmen der Entwicklungshilfe von verschiedenen Initiativen Mikrokredite - meist begrenzt auf wenige hundert ? - gewährt, um den Aufbau von kleinen Gewerbebetrieben zu fördern.
Kredite können auch von Privatpersonen gewährt werden. Hauptartikel: Privatkredit
Kreditvergabe
Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht neben einer Forderung der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits (Schuld) auch eine Forderung des Kunden an die Bank, die auf Zentralbankgeld lautet, so genanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses Buchgeld wird als Bankguthaben bezeichnet und betrachtet, obwohl bei der Kreditvergabe nichts eingelegt wird, sondern nur Buchungen stattgefunden haben. Dieses Buchgeld hat Zahlungsmittelcharakter. Durch die Kreditgewährung betreiben die Geschäftsbanken immer auch Geldschöpfung.
Staatliche Regelungen
Durch Gesetze neben den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften wird die Kreditgewährung - zumindest für die Kreditinstitute - durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien streng geregelt. Namentlich aus den Regelungen, die mit den Vorschriften nach Basel II in vielen Staaten zur Anwendung kommen, beklagen sich mittelständische Unternehmen über eine restriktive und teure Kreditvergabepolitik der Banken.
= Schutzvorschriften für den Kreditnehmer
=Es gab bereits im Mittelalter - trotz des christlichen Zinsverbotes - Bemühungen, den Zins, also das Entgelt für die Kreditgewährung, zu begrenzen. Beispiele finden bereits im Mittelalter für Genua (12,5 %) oder die Weisung von Kaiser_Friedrich_II mit 10 % (allerdings für Juden) Karl Marx - Friedrich Engels: Werke, Band 25, "Das Kapital", Bd. III, Fünfter Abschnitt, Berlin 1983, p 611
* In der Schweiz wurde mit dem Konsumkreditgesetz (1. Januar 2003) für bestimmte Kreditarten ein Höchstzins von 15 % p.a. festgelegt und ein Widerrufsrecht gesetzlich verankert.
* in Deutschland wurde mit einer Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses eine Vergleichbarkeit der Kreditangebote für Konsumentenkredite geschaffen.
= Gläubigerschutz
=Verschiedene Bankpleiten Ende des 19. Jahrhunderts führten zu gesetzlichen Normen, die schließlich in das Kreditwesengesetz (Deutschland und ähnlich in Österreich) einflossen und die Höhe der Kreditvergabe durch Kreditinstitute begrenzt und den Einsatz von anteiligen Eigenkapital der Kreditgeber geregelt. Dabei dürfen Großkredite im Einzelfall nicht höher als 25% des haftenden Eigenkapitals sein.
Bereits seit langem gilt die Vorschrift in § 18 KWG, die die aktuelle Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers regelt.
Die Kreditinstitute unterliegen einer besonderen Bankenaufsicht, die in Deutschland durch das BAFin ausgeübt wird.
= Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MARisk)
=Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 18/2005 [http://www.bafin.de/marisk/060504_rs.htm http://www.bafin.de/marisk/060504_rs.htm] hat die Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Diese schreiben die Verfahren für eine Risikoeinschätzung für Kredite mit Ratingverfahren vor und geben Vorschriften für die Kapitaldeckung von Krediten.
Ferner wird die organisatorische Trennung zwischen der Marktseite (Kreditvergabe) und dem Risikomanagement geregelt.
= Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen
=Kreditvergabe stellt auch immer eine Geldschöpfung dar. Die Steuerung der Geldmenge obliegt der Europäischen_Zentralbank]. Es sind seit längerem statistische Meldeverfahren zur Kreditvergabe mit Verordnung der Bundesbank geregelt. Daneben überwacht die Evidenzzentrale alle Millionenkredite und gibt den Kreditinstituten Rückmeldung zur gesamten Verschuldung von Kreditnehmern mit Millionenkrediten.
= Betriebswirtschaftliche Regeln
=Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.
Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung
Kreditantrag des Kunden
* Prüfung der Kreditfähigkeit
* Prüfung der Kreditwürdigkeit (auch wirtschaftliche Kreditfähigkeit genannt)
* Prüfung und Bewertung der angebotenen Kreditsicherheiten
Kreditzusage
* Abschluss des Kreditvertrages
* Stellung der Kreditsicherheiten
* Bereitstellung des Kredits (unter Berücksichtigung der Auszahlungsvoraussetzungen), z.B. durch Gutschrift auf dem Girokonto
Besicherung des Kredits
Bei der Kreditvergabe wird Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow) erbringen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten, also mit Laufzeiten von über sechs Monaten, wird die Stellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf ihre Verwertbarkeit unterscheidet man:
* "weiche Sicherheiten": Patronatserklärungen, Positivreverse, Bürgschaften
* "harte/dingliche Sicherheiten": insbesondere Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder Effekten. Harte Sicherheiten können nach den Basel II-Regeln risikomindernd einen geringeren Eigenkapitaleinsatz der Bank mit sich bringen.
Ferner können in den Kreditverträgen
* "globale Besicherung" für mehrere Kreditverhältnisse aus einer Bank/Kundenbeziehung
* "Spezialsicherheiten" nur für einen einzelnen Kredit
vereinbart werden.
Siehe hierzu auch: Kreditsicherung
Kosten des Kredites
Ein Kreditnehmer erhält Kredit mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum ("% p.a.") angegeben.
Es gibt auch zinsfreie Darlehen ? vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der Zinssatz richtet sich vor allem nach
* der Laufzeit des Kredits
* der Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist,
* der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers,
* den gestellten Sicherheiten,
* dem momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.
In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von
* der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
** bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
* von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.
Die Nebenkosten des Kredites können sich in Abhängigkeit vom Kreditvertrag aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:
* Vor Kreditherauslage
*Disagien
** Kosten der Stellung von Sicherheiten (z.B. Notar- oder Grundbuchkosten)
** Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z.B. Gutachterkosten)
** Bearbeitungsgebühren (z.B. beim Ratenkredit (*)
*Restschuldversicherung
*Bereitstellungszinsen
* Während des laufenden Kredites
*Kreditprovision
* Bei Beendigung des Kreditvertrags
*Vorfälligkeitsentschädigung
** Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z.B. Notar- oder Grundbuchkosten)
** Bearbeitungsgebühren, soweit zulässig
Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.
Geschichtliche Entwicklung
In Hinblick auf das im Christentum geltende Zinsverbot waren im frühen Mittelalter Juden die einzigen, denen die Kreditvergabe in Form von Geld möglich war. Auch für sie galt ein Zinsverbot, es war jedoch beschränkt auf Mitglieder der Religionsgemeinschaft. Die mittelalterlichen Fürsten machten von dieser Ausnahme regen Gebrauch und finanzierten ihre Hofhaltung und Kriege durch die Kredite jüdischer Kreditgeber. die Rückzahlung erfolgte (sofern überhaupt) durch Steuereinnahmen und Eroberungen.
Daneben war die Bereitstellung von Saatgut für die Bauern durch die Lehnsherren und Rückzahlung dieser Warenkredite durch Teile der späteren Ernten durchaus üblich. Bei Missernten führte dies jedoch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, da häufig der Bauernhof gepfändet wurde (Zinsknechtschaft'').
Reisende Kaufleute erhielten bereits im Mittelalter gegen Hinterlegung von Geld bei einem Bankier Kreditbriefe, gegen deren Vorlage auf der Reisestrecke Teile des hinterlegten Geldes ausgezahlt wurde und das Beraubungsrisiko auf Reisen damit vermindert werden konnte. Möglich wurde dies durch enge familiäre Beziehungen der frühen Bankiers.
Ende des 17. Jahrhunderts fiel das Zinsverbot für Christen offiziell. Das Bankwesen, das sich bis zum heutigen Tag fortentwickelt hat, entstand aber durch die Bedürfnisse des Seehandels bereits früher, vor allem in den Handelsstädten Venedig, Genua, Hamburg, Amsterdam und London.
Bereits 1530 gewährte Jakob Fugger dem deutschen Kaiser Ferdinand_I. ein Darlehen über 275.333 Gulden Erich Achterberg, Maximilian Müller-Jabusch: Lebensbilder Deutscher Bankiers, Frankfurt 1964, S. 37
Dabei hatte immer schon ein enges Vertrauensverhältnis der Banken untereinander eine besondere Bedeutung, da nicht notwendigerweise an jedem Ort Niederlassungen unterhalten werden konnten. Derartige Beziehungen bestehen noch heute im System der Korrespondenzbanken fort.
Entwicklung im 19. Jahrhundert
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden mehrere Banken in der Form von Kapitalgesellschaften gegründet, da der ansteigende Kreditbedarf der Wirtschaft nicht mehr ausreichend von Privatbankiers gedeckt werden konnte. In Frankreich führten die frühsozialistischen Ideen des Kreises um Saint-Simon zu Bankgründungen. Diese Ideen wurden auch in Deutschland aufgenommen und führten auch hier zu Bankgründungen. Auch Gustav von Mevissen, dem Verwalter des A. Schaaffhausen'scher Bankvereins hatte sich mit den Ideen der Saintsimonsten beschäftigt und vertrat deren Ansichten Lebensbilder S. 180 ff
Hermann Schulze-Delitzsch erkannte im Zeitalter der zunehmenden Industrialisierung die Notwendigkeit, kleinen Handwerkern das Überleben gegenüber den Industriebetrieben durch Finanzierungshilfen zu sichern. Es entstanden Spar- und Konsumgenossenschaften, die auch Kredit gewährten. Ihr Nachfolger sind die heutigen Volksbanken. Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründete im Bereich der Landwirtschaft ebenfalls eine Kreditgenossenschaft, um hier Kredite einräumen zu können, hieraus entstanden die Raiffeisenbanken.
Sparkassen, bereits 1746 entstanden, betrieben zunächst neben der Annahme von Einlagen das Leihgeschäft und vergeben seit 1952 Konsumentenkredite mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten.
nach 1950
In den Jahren des Wiederaufbaus nahm die Bedeutung des Kreditgeschäftes mit privaten Kunden zu. Die Kreditinstitute gewährten Kredit für die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern, die Konsumentenkredite, die mit einer festen Ratenvereinbarung innerhalb von höchstens 72 Monaten zu tilgen waren. Die Kredite waren im wesentlichen auf die Gehaltseingänge der Kunden abgestellt, neben einer Gehaltsabtretung wurde insbesondere bei Autos eine Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes üblich. Um die Bonität der Kreditnehmer überwachen zu können, melden die Kreditgeber die gewährten Ratenkredite der SCHUFA und erhalten ihrerseits Rückmeldungen, falls Kreditnehmer weitere Kredite bei anderen Banken aufnehmen.
Nach 1970 hatte fast jeder Arbeitnehmer ein laufendes Girokonto für seine Gehaltseingänge und den Zahlungsverkehr. Die Banken erhielten hiermit einen guten Einblick in die Einkommensverhältnisse und räumten Dispositionskredite in Höhe mehrerer monatlicher Gehaltseingänge ein.
Internationalisierung und Globalisierung
Als Folge des Ausbaus des Außenhandels wurden zunehmend Geschäfte in ausländischen Währungen abgeschlossen, die häufig durch Kreditgewährungen zu finanzieren waren. Dies erfolgte zunächst unter Einschaltung von Banken im Inland, teilweise wurden bereits ausländische Zweigniederlassungen insbesondere der Importeure eingeschaltet, um die Kreditkosten zu senken. Seit den 1980ern nehmen die direkten Kreditaufnahmen im Ausland zu, da zunehmend Konzerngesellschaften international tätig sind und ihnen teilweise die Kapitalmärkte in Ausland direkt für Kreditaufnahmen zugänglich sind.
Arten von Krediten
Karl F. Hagenmüller, bearb. G. Diepen: Der Bankbetrieb - Lehrbuch und Aufgabensammlung, Wiesbaden 1970 ISBN 3-409-42094-0, S. 288 ; angepasst
Siehe auch
Statistisches_Bundesamt_mit_Zahlen_zur_Banken-_und_Kreditbranche
•_
[[be-x-old:??????/'>Eilkredit]
• Banking|Sharia konforme Kredite]
Quellen
Literatur
* Falter, Manuel: "Die Praxis des Kreditgeschäfts, 16. Auflage", Deutscher Sparkassenverlag, 2004, ISBN 3-09-301520-0
* Borchert, Manfred: "Geld und Kredit", Oldenbourg, 2003, ISBN 3-486-27420-1
Weblinks
• Statistisches Bundesamt mit Zahlen zur Banken- und Kreditbranche• KWG (Kreditwesengesetz)
[[be-x-old:??????
yi:?????? (??????)

