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Bandhemmung
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Bandhemmung
Die
Bandhemmung dient der Führung von biologischen
Gelenken. Man beschreibt die
Bänder des Bewegungsapparates durch den Ort ihres Ursprungs und Ansatzes. Aus diesen beiden Angaben lässt sich i. d. R. leicht auf die Funktion schließen.
Beispiel:
Das Innenband des
Kniegelenkes verbindet den inneren
Knorren (
Condylus medialis) des
Oberschenkelbeins mit dem inneren Knorren des
Schienbeinkopfes. Dadurch wird ein Aufklappen des Kniegelenks in der
Frontalebene gehemmt, eine Beugung und Streckung in der
Sagittalebene (Arbeitsebene) jedoch ermöglicht.
Gewaltsame Aufhebung der Bandhemmung, z.B. durch Unfall, führt zur
*Bandzerrung (
Distorsion) oder zum
*Bandriss (Band
ruptur)