Bahrprobe
Die Bahrprobe war im Frühmittelalter ein Ordal mit dem man in einem Mordfall den Mörder zu finden hoffte, bzw. mit dem ein des Mordes Angeklagter seine Unschuld zu beweisen versuchte.Der Verdächtige wurde an die aufgebahrte Leiche geführt. Er hatte dann seine Hand auf die Wunde zu legen und in einer festgelegten Eidformel seine Unschuld zu schwören. Wenn die Leiche dann wieder anfing zu bluten, galt der Verdächtige als schuldig, andernfalls als unschuldig. Die Bahrprobe basierte auf der Annahme, dass der Geist des Verstorbenen noch im Körper vorhanden war und durch das Bluten den Verlust seines Körpers rächen wollte.
Die Bahrprobe ist im Nibelungenlied erwähnt und wurde in Einzelfällen noch bis in das 17. Jahrhundert angewandt.

