Bahnübergang
Ein Bahnübergang (Abkürzung: Bü) ist eine höhengleiche Kreuzung einer Eisenbahn mit einer Straße, einem Weg oder einem Platz. Die Kreuzung einer Eisenbahn mit einer Straße, einem Weg oder einem Platz auf unterschiedlichem Niveau heißt Überführung oder Unterführung. Übergänge für Reisende, wie sie meist als Zuwegung zu Bahnsteigen angelegt sind, gelten jedoch nicht als Bahnübergänge; es sei denn, sie sind mit Schranken oder Warnlichtern gesichert.
Deutschland
In Deutschland gibt es ca. 50.000 Bahnübergänge, davon rund 22.200 im Netz der Deutschen_BahnLaut Webseite der Deutschen Bahn ([http://www.db.de/site/bahn/de/unternehmen/presse/themendienst/sichere__bahnuebergaenge.html]).
Auf Eisenbahnstrecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h sind in Deutschland Bahnübergänge unzulässig. Auch an Neubaustrecken, auf denen Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h erlaubt sind, dürfen in der Regel in Deutschland keine Bahnübergänge mehr angelegt werden. In den Hauptstreckennetzen der staatlichen Eisenbahnen gibt es immer weniger Bahnübergänge. Sie werden Zug um Zug, insbesondere dann, wenn es sich um Ausbaustrecken für höhere Geschwindigkeiten handelt, durch Überführungen ersetzt.
Da man einen Eisenbahnzug nicht so schnell wie ein Straßenfahrzeug vor einem Bahnübergang abbremsen kann, hat der Eisenbahnverkehr dort Vorrang vor dem Straßenverkehr. Dieser in § 11 Absatz 3 der deutschen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung rechtlich verbriefte Vorrang wird beiderseits des Bahnüberganges mit dem Andreaskreuz dokumentiert. Es kennzeichnet die Stelle, an der der Straßenverkehr anhalten muss, wenn der Bahnübergang nicht überquert werden darf. Das Andreaskreuz steht jedoch normalerweise nicht an Feld- und Waldwegen, Fußwegen und Privatwegen. Das gilt auch für Straßen und Wege über Nebengleise, wenn der Bahnübergang für das Befahren mit Eisenbahnfahrzeugen durch Posten gesichert wird (siehe weiter unten). Vor Bahnübergängen müssen auch Einsatzfahrzeuge anhalten, wenn dies für andere Straßenverkehrsteilnehmer vorgeschrieben ist.
Die Regelungen, die den Bau und die Finanzierung von Bahnübergängen in Deutschland betreffen, sind im Eisenbahnkreuzungsgesetz, in Österreich im Eisenbahngesetz und in der Eisenbahnkreuzungsverordnung enthalten. Die Art der Sicherung gibt in Deutschland die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vor.
Sicherungsarten
Bahnübergänge müssen entweder mit technischen Einrichtungen oder durch andere Maßnahmen ?gesichert? werden. ?Ungesicherte? Bahnübergänge gibt es nicht, auch wenn diese Vokabel häufig, meist in Berichten über Unfälle an Bahnübergängen, gebraucht wird; korrekt wäre: ?nicht technisch gesichert?. Welche Art der Sicherung angewandt werden muss oder darf, richtet sich nach der Stärke des Straßenverkehrs und der Art der Eisenbahnstrecke, ob Haupt-_oder_Nebenbahn, ein- oder mehrgleisige Strecke, Fußweg, Radweg, Waldweg oder Privatweg.
Die Stärke des Straßenverkehrs wird bemessen nach der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die neben dem anderen Verkehr einen Bahnübergang innerhalb eines Tages überqueren. Bahnübergänge haben hiernach
*schwachen Verkehr mit bis zu 100 Kraftfahrzeugen,
*mäßigen Verkehr mit 100 bis zu 2500 Kraftfahrzeugen und
*starken Verkehr mit mehr als 2500 Kraftfahrzeugen pro Tag.
Für Bahnübergänge mit starkem Straßenverkehr schreibt die deutsche Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung die technische Sicherung vor mit
* Lichtzeichen oder
* Blinklichtern oder
* Lichtzeichen mit Halbschranken oder
* Blinklichtern mit Halbschranken oder
* Lichtzeichen mit Schranken oder
* Schranken.
Das gilt für Haupt- und Nebenbahnstrecken gleichermaßen.
Bild:BUEungesichert.JPG/'> nicht technisch gesicherter Bahnübergang
Bild:Mini-CIMG1537.JPG|Unbeschrankter Bahnübergang mit Blinklicht
Bild:Bahnuebergang Unbeschrankt Spiesswald.jpg|Unbeschrankter Bahnübergang mit Lichtzeichen
Bild:Bahnuebergang Beschrankt Waldkrankenhaus.jpg|Älterer Bahnübergang mit 2 Schranken und Blinklicht (Verkehrssignalanlage (umgangssprachlich: ?Ampel? oder auch ?Bedarfsampel? genannt) gemeint, die nur eine Gelb- und eine Rotphase zeigt. Die bei einer Verkehrssignalanlage sonst übliche Grünphase gibt es hier nicht, es sei denn, der Bahnübergang ist in eine Straßenkreuzung oder -abzweigung integriert. Auch in diesem Fall bedeutet ein grünes Licht aber nicht, dass Straßenverkehr Vorrang vor dem Zugverkehr hat. Bei der Einschaltung der Anlage leuchtet in Deutschland zuerst ein gelbes und nach 3 - 5 Sekunden ein rotes Dauerlicht.
= Blinklichter
=Blinklichter, auch Blinklichtanlagen genannt, zeigen bei der Annäherung eines Zuges in Deutschland ein rot blinkendes Licht. Blinklichtanlagen der alten Bundesländer blinken auf beiden Straßenseiten meist im Wechsel mit der anderen Straßenseite, im Gegensatz dazu blinken die Anlagen der ehemaligen DDR auf beiden Straßenseiten synchron.In Deutschland wird dieses rot blinkende Licht mitunter ? vor allem von ausländischen Straßenverkehrsteilnehmern ? als Warnlicht missverstanden und nicht als Haltsignal angesehen (siehe auch Abschnitt Verhalten an Bahnübergängen), daher dürfen Blinklichter als neu zu installierende Sicherungseinrichtung nicht mehr aufgestellt werden.
An mehrgleisigen Strecken durften Bahnübergänge mit schwachem Verkehr durch Blinklichter in Verbindung mit einer im Signalschirm angebrachten gelben Leuchtschrift "2 Züge" und Wecker oder andere hörbare Zeichen errichtet werden. Die zusätzlichen Sicherungen werden wirksam, wenn und solange der Bahnübergang für einen weiteren Zug gesperrt bleibt.
= Schranken
=Schranken, auch Schrankenanlagen genannt, dienen als direkte Absicherung. Ihre Einführung geht auf Max Maria von Weber zurück, einem Ingenieur und Eisenbahnpionier des 19. Jahrhunderts. Je nach Breite der Straße werden zwei oder vier Schrankenbäume verwendet, die in Grundstellung offen sind und quer zur Straße oder zum Weg heruntergelassen werden. Sie bestehen meist aus rot-weiß gestreiftem Material (beispielsweise Glasfaserverstärkter Kunststoff) oder sind mit einer gestreiften Retroreflexions-Schicht beklebt. Teilweise sind sie mit einem Behang aus Ketten o.Ä. ausgestattet, der verhindern soll, dass die Schrankenbäume unterlaufen oder unterfahren werden. Bei vier Schrankenbäumen wird die Zufahrtsseite zum Bahnübergang zuerst gesperrt. Zusätzlich zu den Fahrbahnschranken können gesonderte Geh- und Radwegsschranken installiert sein. Um die Schrankenbäume für die Straßenverkehrsteilnehmer leichter erkennbar zu machen, werden sie in der geöffneten Stellung nicht mehr wie früher senkrecht, sondern leicht nach innen geneigt, aufgestellt. Sie fallen dadurch nachhaltiger ins Auge und erhöhen so beim Herannahen an einen Bahnübergang die Aufmerksamkeit.Man unterscheidet zwei Bauformen: Vollschranken und Halbschranken.
* Vollschranken sperren den Bahnübergang im gesenkten Zustand über die volle Straßenbreite hinweg.
* Halbschranken sperren in der Regel nur die Zufahrt zum Bahnübergang und ermöglichen dadurch jederzeit das Räumen (Verlassen) des Gefahrenbereiches, sodass niemand zwischen den Schrankenbäumen eingeschlossen werden kann.
Straßenverkehrsteilnehmer bringen sich in große Gefahr, wenn sie die bereits geschlossenen Halbschranken umfahren oder umgehen. Der so genannte Vollabschluss kann auch mit Halbschranken erreicht werden, indem man auf beiden Straßenseiten je eine Halbschranke installiert. Die Halbschranke in Fahrtrichtung hinter dem Übergang schließt sich dann zeitverzögert, um das Räumen des Bahnüberganges zu gewährleisten.
Heute werden Halbschranken meist automatisch vom Schienenfahrzeug über Schienenkontakte betätigt oder vom Stellwerk fernbedient. Bei Vollschranken ist dies so noch nicht möglich, weil das Freisein des Gefahrenraumes zwischen den Schrankenbäumen vom Schrankenwärter optisch festgestellt werden muss; erst nach dem Feststellen des Freiseins darf die Fahrt eines Schienenfahrzeuges zugelassen werden. Innerhalb von Bahnhöfen - hier sind es in der Regel Vollschranken - geschieht dies häufig im Zusammenwirken mit dem Einstellen und Auflösen der Fahrstraßen. Schrankenwärter, die per Kurbel die Schranken bedienen, kommen nicht mehr so häufig, aber auch als Ersatzmaßnahme bei Störungen einer Schrankenanlage, zum Einsatz. Elektrische Schranken werden entweder hydraulisch oder mit Elektromotoren angetrieben, die entweder die Schrankenbäume über ein Getriebe direkt bewegen oder seltener über eine Seilwinde betätigen; Letzteres ist bei handbedienten Schranken die Regel. Der Schrankenbaum wird von einem Gegengewicht an der einen Seite des Drehgestells, auf dem er montiert ist, in der Waage gehalten ? jedoch mit leichtem Übergewicht des Schrankenbaums, damit sich dieser bei einem Riss des Drahtzugs von selbst schließt.
An untergeordneten Wegen kommen häufig so genannte Anrufschranken zum Einsatz, die in Grundstellung geschlossen sind und nur ?auf Anruf? vom Schrankenwärter geöffnet werden.
= Akustische Warnung
=-Blinklicht mit mechanischem Wecker]]
In Deutschland wie auch in anderen Ländern, besitzen Bahnübergänge manchmal zusätzlich zu der installierten technischen Sicherungseinrichtung eine akustische Warneinrichtung. Oft handelt es sich um ein Läutewerk, welches das bevorstehende Schließen der Schranken mit einer auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Anzahl von Glockenschlägen ankündigt. Ältere Anlagen sind meist noch mit einer Klingel (im Bahnjargon ?Wecker? genannt) ausgestattet, die mit einer Blinklichtanlage zusammen geschaltet ist und somit größtenteils bis zum erneuten Öffnen der Schranken aktiv ist. Neuere Anlagen mit Lichtzeichen besitzen gelegentlich eine Lautsprecheranlage, die einen elektrisch synthetisierten Glockenton wiedergibt. Die akustische Warnung endet in der Regel, wenn der Bahnübergang gesichert ist, also beispielsweise wenn die Schranken geschlossen sind. Bei unbeschrankten Bahnübergängen wird der Warnton hingegen fortgesetzt, bis der Zug den Übergang passiert hat. Anlagen mit Lichtzeichen und Weckern sind seltener zu finden.
Sound-Beispiele:
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= Sonstiges
=Zusätzliche Informationen an technischen Sicherungseinrichtungen oder am thumb|Mit_Posten_gesicherter_Bahnübergang_an_den_Hafen-, Industrie- oder Gewerbegebieten angewandt. Die Posten sichern den Bü dann oftmals mit Signalflaggen oder einer roten Lampe.
An Fuß- und Radwegen genügen Umlaufsperren, Umlaufgitter, Drehkreuze oder ähnlich wirkende Einrichtungen. Sie müssen den kreuzenden Fuß- oder Radweg so unterbrechen, dass das Gleis nicht leichthin überquert werden kann.
40 Menschen starben im Jahr 2003 bei Unfällen an deutschen Bahnübergängen. Insgesamt kam es zu 258 Unfällen. 97 Prozent der Unfälle passierten, weil Autofahrer oder Fußgänger zu unachtsam waren. Nach Beobachtung des ADAC nähert sich ein Drittel der Autofahrer mit viel zu hoher Geschwindigkeit dem Bahnübergang. 40 Prozent aller Verkehrsteilnehmer befahren technisch nicht gesicherte Bahnübergänge, ohne nach einem Zug Ausschau zu halten.
Der schwerste Unfall an einem Bahnübergang in Deutschland forderte 94 Todesopfer und geschah am 6. Juli 1967 in der Nähe der Ortschaft Langenweddingen im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt, als ein Personenzug der Deutschen_Reichsbahn_der_DDR mit einem Tanklastwagen zusammenstieß (siehe auch: Zugunglück von Langenweddingen).
Entwicklung
In den Anfangszeiten der Eisenbahn bediente man die technischen Sicherungseinrichtungen an Bahnübergängen der freien_Strecke stets vor Ort. Es handelte sich noch ausschließlich um Schrankenanlagen, oft waren es einfache Schiebeschranken. Die Bedienung war umständlich und musste stets im Freien ausgeführt werden. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Arbeitsaufwand zu verringern, entwickelte man schon bald mechanisch angetriebene Schlagbaumschranken, die entweder mit einer Handkurbel am Bahnübergang selbst oder mittels einer Seilwinde aus einem geschlossenen Raum heraus bedient werden konnten. Von der Seilwinde aus wurde die Antriebskraft zum Schließen und Öffnen der Schranken durch Drahtseilzüge über eine Entfernung von bis zu ca. 100 m und mehr übertragen. Später kam der elektrische Antrieb hinzu. Dennoch ließ sich der Abstand zwischen Bedienungsstelle und Bahnübergang nicht beliebig ausdehnen, denn der Schrankenwärter musste den Bahnübergang auch bei schlechten Sichtverhältnissen einsehen können, um ein Einschließen von Straßenverkehrsteilnehmern zwischen den Schrankenbäumen zu vermeiden.
Im nächsten Schritt entwickelte man Blinklichtanlagen ? zunächst noch ohne Halbschranken, die der Zug ein- und ausschaltete. Durch Überwachungssignale an der Strecke konnte der Triebfahrzeugführer bei der Annäherung des Zuges an den Bahnübergang die Funktion der Blinklichtanlage überwachen, sodass an vielen Bahnübergängen der Schrankenwärter entbehrlich wurde.
Der Schrankenwärter orientierte sich hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem er die Schranken schließen musste, zunächst ausschließlich am Streckenfahrplan. Später wurde der ?Schrankenposten? in die Streckenfernsprechverbindung, die die Fahrdienstleiterstellwerke der beiden benachbarten Bahnhöfe miteinander verbindet, einbezogen. Über ein Läutewerk, das es außerhalb Deutschlands teilweise heute noch gibt, kündigte ihm der jeweilige Fahrdienstleiter die Abfahrt eines Zuges im benachbarten Bahnhof an. Der Fahrdienstleiter ?läutete den Zug ab? ? mit einer bestimmten Anzahl von Glockenschlägen für die eine und noch einmal derselben Anzahl von Glockenschlägen für die andere Richtung. Im Übrigen musste der Schrankenwärter jederzeit mit einem Zug rechnen und die Strecke ständig beobachten. Die Läutesignale ersetzte man im Westen Deutschlands Ende der 1950er Jahre durch das Mithören der inzwischen fernmündlich über die Fernsprech-Streckenverbindung gegebenen Zugmeldungen, die man bis dahin noch telegrafisch unter Verwendung der Zeichen des Morsealphabetes durchgeführt hatte.
Das Bedienen der Schranken an den Bahnübergängen innerhalb der Bahnhöfe oder im Bereich anderer örtlich besetzter Betriebsstellen gestaltete sich etwas einfacher, denn hier konnte man dem ohnehin vorhandenen Fahrdienstleiter, Weichenwärter oder Blockwärter eines Stellwerkes die Tätigkeit des Schrankenwärters mit übertragen.
Im Grundsatz änderte sich an dieser Situation bis in die 1960er Jahre hinein und auch noch eine Zeit lang danach nicht allzu viel. Erst die Technik der Relaisstellwerke eröffnete neue Möglichkeiten. Elektrisch angetriebene Schrankenanlagen ließen sich, insbesondere dann, wenn sich der Bahnübergang innerhalb einer Fahrstraße befand, mit in die Fahrstraßensicherung einbinden. Heute sind die Sicherungseinrichtungen solcher Bahnübergänge im Stellbereich moderner Stellwerke signalabhängig eingerichtet. Das Signal, mit dem eine Zug- oder Rangierfahrt über den Bahnübergang hinweg zugelassen wird, kann erst in die Fahrtstellung gebracht werden, wenn der Bahnübergang technisch gesichert ist. Bahnübergänge, die nicht in die Fahrstraßensicherung einbezogen sind, sind heute meist automatisch und zuggesteuert. Hier sorgt ein Überwachungssignal oder der Fahrdienstleiter im Stellwerk für eine Überwachung der Sicherung.
Unverändert geblieben ist bei Schrankenanlagen mit Vollschranken trotz modernster Technik bis heute das Problem der Überwachung des so genannten ?Gefahrenraumes? zwischen den Schrankenbäumen. Neue Verfahren, etwa die Überwachung durch Radargeräte, sind lange Zeit nicht über das Versuchsstadium hinweggekommen. So blieb es nach wie vor Aufgabe des Schrankenwärters, das Freisein des Gefahrenraumes mit direkter Sicht oder mit Hilfe von Videokameras auf Monitoren festzustellen und erst dann das Signal für die Fahrt eines Schienenfahrzeuges über den Bahnübergang hinweg freizugeben. Inzwischen ist die automatische Gefahrraumfreimeldung mittels Radartechnik Stand der Technik. Derzeit werden Bahnübergänge mit Vollschranken aus Gründen der Kostenersparnis entsprechend umgerüstet.
Funktionsweise und Bedienung
Hinsichtlich der Funktion und Bedienung technischer Sicherungseinrichtungen an Bahnübergängen unterscheidet man
*wärterbediente
*zuggesteuerte und
*signalgesteuerte
Anlagetypen.
= Wärterbediente Anlagen
=Wärterbediente Anlagen werden immer von einem Schrankenwärter bedient, der zugleich Bediener eines Stellwerkes sein kann. Gemeint sind immer Anlagen mit Vollschranken, denn Halbschranken bilden keine eigenständige Sicherungseinrichtung; sie sind immer nur in Verbindung mit einer Lichtzeichen- oder Blinklichtanlage eingesetzt. In der Schweiz existieren keine solche Anlagen mehr.
Video-Beispiel:
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Eine weitere Besonderheit stellen manuelle Vollschrankenanlagen ohne Schrankenposten dar. Hier muss der Lokführer den Zug, vor dem Überqueren des Bahnübergangs anhalten. Anschließend wird die Schrankenanlage vom Lokführer oder vom Rangierpersonal betätigt. Dies kann zum Beispiel durch einen Mechanismus mit Handkurbel geschehen. Erst jetzt kann der Zug den Bü überqueren und hält hinter ihm wieder an. Die Schranke wird wieder betätigt, um den Bü für den Straßenverkehr frei zu geben.
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= Zuggesteuerte Anlagen
=Lichtzeichen- und Blinklichtanlagen der freien Strecke mit oder ohne Halbschranken können zuggesteuerte Anlagen sein. Sie werden vom Zug über Einschaltkontakte im Gleis eingeschaltet und über einen Ausschaltkontakt am Bahnübergang in Verbindung mit einer Stellwerk; der Triebfahrzeugführer erhält keine Rückmeldung über deren Zustand. Der zuständige Fahrdienstleiter kann keinen direkten Einfluss auf die Anlage nehmen. Im Fehler- oder Störungsfall klingelt der Störwecker im Stellwerk und der Wärter verständigt den Triebfahrzeugführer und beauftragt ihn schriftlich, vor dem Bahnübergang anzuhalten und diesen örtlich zu sichern, bevor er die Fahrt in den betroffenen Streckenabschnitt freigibt. Der Einschaltpunkt der Sicherungsanlagen des Bahnübergangs wird dem Triebfahrzeugführer durch einen Merkpfahl angezeigt.
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= Signalgesteuerte Anlagen
=Signalgesteuerte Anlagen sind Schranken-, Lichtzeichen- und Blinklichtanlagen, die in modernen Stellwerken in die Fahrstraßensicherung einbezogen sind. Für diese Art der Sicherung wird in Deutschland auch der Begriff ?Hauptsignalabhängigkeit (Hp)? verwendet. Diese Anlagen werden beim Einstellen der Fahrstraße angeschaltet, jedoch kommt bei Anlagen mit Vollschranken das die Fahrt zulassende Signal erst in die Fahrtstellung, wenn der Schrankenwärter das Freisein des Gefahrenraumes bestätigt hat. Ausgeschaltet wird die signalgesteuerte Anlage durch das Schienenfahrzeug nach dem Befahren des Bahnüberganges zusammen mit dem Auflösen des Fahrstraßenverschlusses.
Signalgesteuerte Anlagen sind über die Jahrzehnte hinweg in vielen unterschiedlichen Bauformen entwickelt worden. Sie werden heute bei der Deutschen Bahn AG mit dem Oberbegriff ?Signalgesteuerte Bahnübergangstechnik? bezeichnet. Die Abkürzung lautet ?BÜS? ? von ?Bahnübergangssicherung?. Die am häufigsten vorkommenden Anlagen mit neuer Technik heißen ?BÜS 72 Z? und ?BÜS 72 D?, die man zusammen mit anderen Bauformen wie z. B. die ?EBÜT 80-Anlage? verwendet. Die Zahlen stehen für das Abschlussjahr der Entwicklung der jeweiligen Technik. Der Buchstabe ?Z? steht für zentral, das ?D? für dezentral. Bei Z-Anlagen sind die Schalteinrichtungen im Stellwerk, bei D-Anlagen in einem Schalthaus vor Ort untergebracht. Das Kürzel ?EBÜT? steht für ?Einheits-Bahnübergangstechnik?.
Das Sperren eines Bahnüberganges wird vorher angekündigt, damit sich die Straßenverkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf einstellen können. Die Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung spricht vom ?Abstimmen des Schrankenschließens auf den Straßenverkehr?.
Das Abstimmen des Schrankenschließens setzt bei wärterbedienten Schranken ? nicht bei Anrufschranken ? voraus, dass der Schrankenwärter die Schrankenanlage unmittelbar durch direkte Sicht oder mittelbar per Videoanlage einsehen kann. Dadurch ist er in der Lage, den Straßenverkehr zu beobachten und den Zeitpunkt der Einleitung des Schließvorganges so zu wählen, dass niemand von den sich senkenden Schrankenbäumen getroffen oder gar auf dem Bahnübergang eingeschlossen wird. An Bahnübergängen mit schwachem bis mäßigem Verkehr genügt es, wenn das Schrankenschließen mit dem an der Schrankenanlage angebrachten Läutewerk vorangekündigt wird. Das Läutewerk erzeugt eine nach den örtlichen Verhältnissen festgesetzte Anzahl von Glockenschlägen, bevor sich die Schrankenbäume zu senken beginnen.
Ist die Schrankenanlage mit Lichtzeichen ausgerüstet, dienen diese der Abstimmung des Schrankenschließens auf den Straßenverkehr. Das gelbe und 3 bis 7 Sekunden später das rote Lichtzeichen werden angeschaltet, bevor sich die Schranken zu senken beginnen. Dieser Vorgang läuft bei wärterbedienten Schrankenanlagen selbsttätig ohne Mitwirkung des Schrankenwärters ab. Das gilt natürlich auch für Lo- und Fü-Anlagen, bei denen das Schienenfahrzeug den Beginn des Schließvorganges bewirkt.
Das Abstimmen des Schrankenschließens auf den Straßenverkehr funktioniert nur, wenn sich alle beteiligten Verkehrsteilnehmer diszipliniert verhalten. Trotzdem versuchen manche Autofahrer noch kurz vor dem Schließen der Schranken den Bahnübergang zu überqueren ? auch noch bei Rotlicht ? und gefährden dadurch sich selbst und andere.
Video-Beispiel:
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Verhalten an Bahnübergängen
In Deutschland regelt die Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t und Lastzüge außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, bereits unmittelbar nach der einstreifigen Bake (80 m vor dem Andreaskreuz) warten.
Das Weiterfahren ist erst gestattet, wenn sich die Schranken öffnen, keine Lichtzeichen mehr aufleuchten und kein Zug (auch Gegenzug) sich nähert. Der Bahnübergang muss dann zügig und ohne anzuhalten überquert, jedoch die Geschwindigkeit eventuellen Fahrbahnunebenheiten angepasst werden. Wenn der Bahnübergang bei Rückstau nicht überquert werden kann, muss der Verkehrsteilnehmer vor dem Andreaskreuz warten, bis der Stau sich aufgelöst hat und ein gefahrloses Überfahren des Bahnüberganges in einem Stück möglich ist.
Das Warten auf einem Bahnübergang ist verboten. Das Halten ist bis zu 10 m vor und hinter dem Andreaskreuz verboten, wenn dadurch die Sicht darauf verdeckt wird. Das Parken ist innerhalb geschlossener Ortschaften in einem Bereich bis zu 5 m, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 50 m, vor und hinter dem Andreaskreuz verboten.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der Regeln zum Verhalten an Bahnübergängen verstößt, begeht nach § 49 der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld belegt werden. Zu den dafür maßgeblichen Tatbeständen gehört nicht nur das Überqueren eines Bahnüberganges bei Gelb- oder Rotlicht oder rotem Blinklicht, sondern auch das Nichtbeachten des Vorranges des Schienenverkehrs in anderen Situationen, etwa das Überfahren eines technisch nicht gesicherten Bahnüberganges, obwohl sich ein Schienenfahrzeug nähert.
Ein Verwarnungsgeld kann von Verkehrsteilnehmern erhoben werden , wenn sie
*vor einem Bahnübergang die vorstehend genannten Wartepflichten verletzten;
ein Bußgeld kann die zuständige Behörde gegen Verkehrsteilnehmer verhängen, die
*mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeuges nicht beachten oder
*einen Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überqueren oder
*ein rotes Wechsellichtzeichen oder ein rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgen.
Besonderheiten bei einer Anrufschranke siehe dort.
Österreich
In Österreich steht vor jedem unbeschrankten Bahnübergang je nach Gleisanzahl ein einfaches oder doppeltes Andreaskreuz. Sie können zusätzlich noch ein Stoppschild oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung je nach Einsichtbarkeit auf einen herannahenden Zug aufweisen. Auch Lichtzeichenanlagen können zur Absicherung aufgestellt werden. Der Begriff Lichtzeichenanlage kommt in Österreich nur im Eisenbahngesetz, nicht aber in der StVO vor. Während früher auch gelbe Leuchten anzeigten, dass die Anlage in Betrieb ist gibt es heute nur mehr zwei rote abwechselnd blinkende Lampen ([http://www.mytrains.at/bilder/P0000380.jpg Bild]), die bei Herannahen eines Zuges aufleuchten.Seit April 2006 gibt es bei unbeschrankten Übergängen ein Zusatzschild, das nocheinmal auf Pfeifsignale von Zügen hinweist.
Schweiz
Die Andreaskreuze sind weiß mit rotem Rand. Sie können hochkant stehen und bei ungünstigem Hintergrund auf weiße Tafeln aufgemalt werden. An mehrgleisigen Strecken sind doppelte Andreaskreuze angebracht. Auf Eisenbahnstrecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h sind in der Schweiz Bahnübergänge unzulässig. Blinklichtsignale bestehen aus einer dreieckigen schwarzen Tafel mit zwei auf gleicher Höhe angeordneten roten Wechselblinklichtern oder mit einem rot Blinklichtsignal. Bei Bahnübergängen mit Blinklichtsignalen wird den Schildern beschrankter Bahnübergang und unbeschrankter Bahnübergang eine Zusatztafel mit der Aufschrift ?Blinklicht? beigefügt. Blinklichtsignale sind in der Schweiz auf Straßen, auf denen mehr als 50 km/h gefahren werden darf, unzulässig. Des öfteren werden Lichtzeichenanlagen (Gelb / Rot) verwendet. In der Schweiz gibt es auch ?Bedarfsschranken? analog zu den deutschen Anrufschranken. Man unterscheidet ebenfalls zwischen Halb- und Vollschrankenanlagen. Außerdem gibt es noch eine Besonderheit von Warnleuchten an BÜs, die so genannten Blitzleuchten ([http://www.bahnuebergang.ch/99_images/HPIM0890_2.JPG Bild]). Diese werden anstatt der normalen Blinklichter verwendet, wenn ein BÜ nach vielen Seiten anstatt nur in eine Richtung gesichert werden muss.
Bahnübergänge in weiteren Ländern
In vielen Ländern der Erde stehen vor Bahnübergängen Warnkreuze, welche den deutschen Andreaskreuzen ähneln.
Belgien
In Belgien zeigen alle gesicherten Bahnübergänge ihre Betriebsbereitschaft durch eine ständig blinkende weiße Lampe an. Die einfachen Andreaskreuze zeigen ein Gleis, die doppelten Andreaskreuze zwei oder mehr Gleise an (siehe Bild). Wenn ein Zug naht, schaltet diese ab und die roten Blinklichter blinken im Wechsel. Häufiger ist an den Schranken das Zeichen ?Verbot für Fahrzeuge aller Art? (Zeichen 250) angebracht ([http://www.spoorwegnostalgie.be/Europa/mechanische%20seinen/overweg%20Quievrain.jpg Bild]).
Luxemburg
In Luxemburg werden die meisten Bahnübergänge mit einer Blinklichtanlage gesichert, welche der deutschen stark ähnelt. Anders als in Deutschland gibt es dort an beschrankten Bahnübergängen keine Andreaskreuze. An beschrankten BÜs steht pro Fahrtrichtung ein weiß-rot gestreifter Mast. An diesem ist eine schwarzen Fläche angebracht, in der zwei Blinklichter installiert sind, welche abwechselnd blinken, wenn der Übergang gesichert ist. Diese Anlagen sind ausschließlich signalgesteuert. Ungesicherte sowie gesicherte unbeschrankte Bahnübergänge verfügen über ein waagerechtes Andreaskreuz.
Niederlande
In den Finnland sind die Warnkreuze und Schranken in der Farbgebung Rot-Gelb zu finden. In den Schranken der automatischen Bahnübergänge sind Warnleuchten integriert.
Die technisch gesicherten Übergänge haben Warnglocken über den Andreaskreuzen. Verläuft über dem Übergang eine Oberleitung, so wird dies durch ein gelbes Zusatzschild mit Blitzsymbol angezeigt. Im ungesicherten Zustand blinkt eine weiße Lampe unter dem Warnkreuz. Naht ein Zug, so erlischt die weiße Lampe und die roten Blinklichter, heute meist Wechselblinklichter, blinken und die Warnglocken läuten. Manchmal stoppt die Warnglocke mit dem Läuten, wenn der Zug den Bahnübergang erreicht hat. Technisch nicht gesicherte Bahnübergänge haben mindestens ein Warnkreuz pro Fahrtrichtung. Wie in anderen Ländern wird auch hier durch einfache Andreaskreuze angezeigt, dass die Bahnstrecke eingleisig ist und durch doppelte Andreaskreuze, dass die zweigleisig ist.
Video-Beispiele:
• Ältere Blinklichtanlage mit Halbschranken (extern)
• Moderne Blinklichtanlage mit Halbschranken (extern)
Großbritannien
In Großbritannien gibt es an gesicherten Bahnübergängen Warnblinkanalagen ähnlich der luxemburgischen Anlagen. Wenn ein Zug naht, leuchtet für 4 Sekunden ein gelbes Dauerlicht, welches anschließend erlischt, und zwei rote Wechselblinklichter werden aktiv. Diese Warnblinkanlagen gibt es alleine ohne Schranken oder in Kombination mit Halb- und Vollschranken. Außerdem gibt es auch häufiger noch wärterbediente BÜs. Man kann des öfteren noch auf Bahnübergänge mit Klapp- oder Schiebetoren treffen. An unbeschrankten Bahnübergängen sind in jedem Fall Andreaskreuze angebracht.
Video-Beispiel:
• Britischer BÜ mit Blinklichtern, Warnsirene und Halbschranken (extern)
• Britischer BÜ mit Schwenktoren (extern)
USA
In den ?Der Bahnübergang in der StVO? (PDF)
*Straßenverkehrsordnung (Österreich)
** Strassenverkehrsgesetz (Schweiz)
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Literatur
* Ferdinand Hein: Sp Dr 60-Stellwerke bedienen, Eisenbahn-Fachverlag Heidelberg-Mainz, ISBN 3-9801093-0-5
* Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, HAV 12. Auflage, Kirschbaum Verlag GmbH Bonn
:• Sicherung von Bahnübergängen (PDF)
* ?Signale und Fahrleitungen auf Modellbahnanlagen?, Georg Kerber und Andreas Stirl, transpress Verlag, ISBN 3-613-71075-7
* ?Signale der deutschen Eisenbahnen?, Andreas Braun, GeraMond Verlag, ISBN 3-932785-14-2
Siehe auch
Themenliste_Straßenverkehr
Weblinks
Deutschland:• ?Bahnübergänge: Schnittstellen der Verkehrsträger Schiene und Straße? auf der Seite der DB
• ?Sicher drüber? - Broschüre von DB, ADAC und DVR (PDF)
• Beschreibung der Bahnübergangs-Signale auf Stellwerke.de
• HAV Kapitel 3.6 Sicherung der Bahnübergänge
*Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen 34-seitige Broschüre auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes
*• Verkehrssicherheit an Bahnübergängen (Eisenbahn-Bundesamtes)(395 kB)
Österreich:
• ?Eisenbahnkreuzungen, Bitte Vorsicht!? auf der Seite der Salzburger Lokalbahn (PDF)
• Österreichische ?Signale für Eisenbahnkreuzungen?

