Kasimir Felix Badeni
Kasimir Felix Graf Badeni (auch Graf Kasimir Felix von Badeni, geborener Kazimierz Feliks Hrabia Badeni). (14. Oktober 1846 in Surochów bei Jaros?aw, (Polen); ? 10. März 1909 in Krasne bei Rzeszów (Polen) war Ministerpräsident des österreichischen Teils der k.u.k._Monarchie.
Badeni war 1888 Statthalter von Galizien. Er folgte 1895 Erich Graf Kielmansegg in das Amt des Ministerpräsidenten.
Wahlrechtsreform
Als Ministerpräsident (1895-97) leitete er 1896 eine Wahlrechtsreform ein. Es wurde eine fünfte; allgemeine Wählerklasse für alle über 24 Jahre alten männlichen Staatsbürger eingeführt. Die bis dahin existierenden vier Wählerklassen waren: "Großgrundbesitz", "Städte", "Handels- und Gewerbekammern" sowie "Landgemeinden". Die neue ? fünfte ? Wählerklasse umfasste 72 der 425 Mandate des Abgeordnetenhauses. Als Folge dieser Reform erfuhr das Abgeordnetenhaus eine Vergrößerung, und eine politische Umschichtung fand statt, da insbesondere Sozialdemokraten und Christsoziale von der neuen Wählerklasse profitierten. Die politischen Konsequenzen der Badenischen Wahlrechtsreform können in ihrer Bedeutung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden; sie führte nämlich zu einer völligen Umgestaltung der österreichischen Parteienlandschaft: Hatten sich bis dahin die Abgeordneten im Rahmen des Systems der so genannten "Honoratiorenparteien" im Parlament zu eher losen Fraktionen zusammengeschlossen, so machten die nunmehr veränderten Erfordernisse der Wählermobilisierung die Herausbildung fest gefügter, straff organisierter so genannter "Massenparteien" notwendig. Damals bildeten sich jene drei politischen "Lager" heraus, welche die innenpolitische Landschaft Österreichs bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts prägen sollten: Sozialdemokraten, Christlichsoziale und Deutschnationale (welchen die Bildung einer einheitlichen politischen Partei, der Großdeutschen_Volkspartei, erst 1919 gelang). Insbesondere Sozialdemokraten und Christlichsoziale fanden ihre Anhänger in der neuen allgemeinen Wählerklasse, konnten mit einer ihrer wahren Bedeutung entsprechenden Stärke aber erst ins Parlament einziehen, als das allgemeine Männerwahlrecht auch ein gleiches geworden war. Dies war 1907 der Fall.
Nationalitätenkonflikt
Nach der Niederlage im Deutschen_Krieg 1866 war Österreich gezwungen, die Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu lösen. Da die anderen Bevölkerungsgruppen nicht vom Österreichisch-Ungarischen_Ausgleich von 1867 profitierten, kam es zu starken Spannungen mit der slawischen Bevölkerung. Insbesondere die tschechische Nationalbewegung war enttäuscht, dass ihre Loyalität zu Österreich im Krieg von 1866 nicht mit der Gleichstellung mit den Bevölkerungsgruppen der Deutschen und Ungarn belohnt wurde. Die Deutschen in der Habsburger Monarchie dagegen, empfanden die Bemühungen um eine verstärkte Eigenständigkeit der tschechischen Kultur immer stärker als existentielle Herausforderung. Einen ersten Höhepunkt fand diese Auseinandersetzung im Streit um das Tschechisch als Behördensprache neben dem Deutschen.
Badenische Sprachenverordnung
Als Ministerpräsident erließ Badeni am 5. April 1897 eine Sprachenverordnung, welche die doppelsprachige Amtsführung (deutsch-tschechisch) in Böhmen und Mähren (auch in den deutschsprachigen Gebieten) festlegte. Amtliche Eingaben sollten demnach in der von der Partei verwendeten Sprache eingebracht und behandelt werden. Darüber hinaus sollten Beamte, die ab dem 1. Juni 1901 bei einer böhmischen oder mährischen Behörde eine Anstellung finden wollten, beide Sprachen beherrschen und eine Sprachprüfung absolvieren. In den 77 (von 216) deutschen Gerichtsbezirken erhob sich ein Proteststurm, weil die deutschen Beamten nur selten Tschechisch konnten (mangels tschechischer Einwohner), und deshalb ein Zustrom der gewohnt zweisprachigen tschechischen Beamten befürchtet wurde.
Aufgrund dieser Verordnung kam es zu Ausschreitungen im Parlament und Demonstrationen in Wien, Graz und Prag (Badeni Aufstand), die schließlich zum Sturz Badenis am 28. November 1897 führten. Österreich geriet in eine Staatskrise, die Ministerpräsidenten wechselten in kurzer Folge. Sie regierten teilweise mit Notverordnungen und über Prag wurde der Ausnahmezustand verhängt. Die Sprachverordnung wurde von Badenis Nachfolger im Amt Freiherr Paul_Gautsch_von_Frankenthurm gemildert und schließlich am 14. Oktober 1899 ganz aufgehoben. Der nie endgültig geklärte Nationalitätenkonflikt innerhalb des Vielvölkerstaates Österreich-Ungarn aber hat sich weiter zugespitzt und führte schlussendlich zum Auseinanderbrechen des Vielvölkerstaates im Ersten_Weltkrieg.
Literatur
*Kornauth,Friedrich Badeni als Ministerpräsident, Dissertation, Wien 1949
*Felkier, Artur Graf Kazimierz Feliks Badeni, Diplomarbeit Universität Wien, Wien 2002
*Neblich, Esther Die Auswirkungen der Badenischen Sprachverordnung von 1897, Tectum Verlag, Marburg 2002, ISBN 3-8288-8356-7
*Sutter, Berthold Die Badenischen Sprachenverordnungen von 1897, 2 Bde., Böhlau Verlag, Graz 1960-1965.
*Tobolka, Zedenek Vaclav Graf Badeni und die Böhmen, Beaufort, Prag 1913
Weblinks
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