Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 1. Mai 2002 als Nachfolgerinstitution des BAKred (ehemaliges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), des BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) und des BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) auf der Grundlage des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) vom 22. April 2002 gegründet.Mit der Gründung der BaFin gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Aufsicht für alle Bereiche des Finanzwesens (Allfinanzaufsicht), dazu zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen.
Die Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und die damit verbundenen Risiken sollen dadurch besser erfassbar und handhabbar werden. Die Bundesanstalt soll so einen Beitrag zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland leisten.
Die BaFin unterliegt gemäß § 2 FinDAG der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums_der_Finanzen. Sie ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 FinDAG) und Teil der Bundesverwaltung. Sie hat einen Doppelsitz in der Bundesstadt Bonn und in Frankfurt am Main.
Die BaFin beschäftigt rund 1.600 Mitarbeiter (Stand: September 2006). Sie wird vollständig durch Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen finanziert und ist damit unabhängig vom Bundesetat.
Von der BaFin werden etwa 2.100 Kreditinstitute, ca. 700 Finanzdienstleistungsinstitute, ca. 630 Versicherungen, 25 Pensionsfonds sowie 80 Kapitalanlagegesellschaften mit etwa 6.000 Fonds beaufsichtigt. (Stand: September 2006).
Seit Mitte 2003 sind Kreditinstitute verpflichtet, ein (automatisiertes Abrufsystem für Kontenstammdaten) zu führen, § 24c KWG, welches einen jederzeitigen Zugriff der BaFin auf die Kundendaten ermöglicht (Kontenevidenzzentrale), ohne dass die Kreditinstitute selbst davon erfahren.
Organisation
Die BaFin wird von einem Präsidenten, derzeit Jochen Sanio, geleitet; er wird von einem Vizepräsidenten, derzeit Karl-Burkhard Caspari, vertreten. Diesen sind drei Erste Direktoren für die Bereiche Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht unterstellt, denen die einzelnen operativen "Säulen" mit ihren Fachabteilungen nachgelagert sind. Daneben bestehen drei Querschnittsabteilungen für sektorübergreifende Fragestellungen (ein ganzes Referat beschäftigt sich mit Immobilienrisiken), eine Abteilung für "Internationales", verschiedene "Gruppen" (z.B. Geldwäsche mit vier Referaten) sowie die Zentralverwaltung (Personal, EDV). Die Leitungsabteilung mit vier Referaten, die Innenrevision sowie das Pressereferat sind dem Präsidenten direkt unterstellt.
Ziele
Hauptziel ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems.
Nebenziele sind dabei:
*Gewährleistung der Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten
*Schutz und Wahrung des Vertrauens der Anleger, Bankkunden und Versicherten in die Finanzmärkte
Einzelne Aufgaben
Die Aufgaben der BaFin liegen in den folgenden Bereichen (Drei-Säulen-Struktur):
Säule 1: Bankenaufsicht
Die überwiegende Zahl der Prüfungen werden durch die operationelle_Risiken nach Basel II
* Aufbau und Organisation eines Risikocontrollings nach den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft
Neben monatlichen Kurzbilanzen (Monatsausweisen) und den Jahresabschlussprüfberichten sind von den Kreditinstituten Meldungen zu Groß- und Millionenkredite zu bestimmten Terminen abzugeben. Diese werden von der BaFin in enger Zusammenarbeit mit der Bundesbank ausgewertet.
Weit reichende Befugnisse sind der Bafin gegeben im §§46, 46a KWG.
Säule 2: Versicherungsaufsicht
Hier wird die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) überwacht. Gegenstand der Aufsicht sind:
* Erstversicherungsunternehmen (§ 1 VAG)
* Rückversicherungsunternehmen (§ 119 VAG)
* Holdinggesellschaften (§ 1 b VAG)
* Der Sicherungsfonds (§ 124 VAG)
* Pensionsfonds (§ 112 VAG).
Erstversicherungsunternehmen sind auch Pensionskassen und Sterbekassen.
Die Aufsicht erfolgt insbesondere durch Überwachung der Bedeckung des Sicherungsvermögens, der Solvabilität und der Gesetze, die im übrigen für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten.
Säule 3: Wertpapieraufsicht und Assetmanagement
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) ist eine der Institutionen, die in der BaFin aufgegangen sind. Das BAWe wurde 1995 gegründet, als Insiderhandel und Front-Running auch gesetzlich untersagt wurden. Erster - und einziger - Präsident des BAWe war Georg Wittich.
Banken meldeten seit 1995 dem BAWe (und der Nachfolgeorganisation BaFin) alle Wertpapierkäufe sowie -verkäufe. Die BaFin erhält außerdem jede Ad-hoc_Meldung. Aufgrund der vorliegenden Daten versuchen Mitarbeiter der BaFin alle Missbrauchsfälle im Wertpapierhandel aufzudecken (Insiderüberwachung).
Ziel ist es die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu gewährleisten.
Dies erfolgt durch:
* Bekämpfung von Insidergeschäften
* Überwachung der Ad-hoc-Publizität
* Überwachung des Bereiches Directors' Dealings, also Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern der Geschäftsführung eines Unternehmens in Aktien dieses Unternehmens
* Verfolgung von Kurs- und Marktpreismanipulation
* Schaffung von Markttransparenz durch Veröffentlichung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen
* Sie ist auch die zentrale Hinterlegungsstelle für die Wertpapierverkaufsprospekte
* Seit 2002 werden außerdem Unternehmensübernahmen bei börsennotierten Unternehmen überwacht.
Außerdem war das BAWe die zentrale Hinterlegungsstelle für Wertpapier-Verkaufsprospekte, die nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz VerkProspG' für das öffentliche Angebot von Wertpapieren zu veröffentlichen waren. Das BAWe nahm insofern nur eine formale Prüfung durch, prüfte also nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Prospekt oder gar die Bonität des Emittenten.
Geschichte
Im März 2004 wurde durch das Prüfungsamt des Bundes Koblenz'' festgestellt, dass das interne Kontrollsystem der Behörde unzureichend ist Handelsblatt, 14. Sept. 2006, S. 25 .
2006 wurde durch den Bundesrechnungshof die Veruntreuung von über vier Millionen Euro entdeckt. Der Leiter der Beschaffung von Informationstechnologie hatte mittels Scheinrechnungen des Unternehmens eines Bekannten die Gelder erhalten. Gutachten von PricewaterhouseCoopers und der Innenrevision der BaFin erklärten, dass die Vorgaben der Bundesregierung zur Korruptionsprävention nicht umgesetzt worden waren. Handelsblatt, 14. Sept. 2006, S. 24-25 .
Weblinks
• Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
• Rechtsgrundlagen

