Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung
Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV)ist eine Verordnung des Bundesministers_für_Wirtschaft vom 16. Juni 2004 und regelt die Zertifizierung und Zulassung aller Bildungsträger, die mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten.
Über sogenannte fachkundige Stellen können sich Bildungsträger ihre Bildungsmaßnahmen zertifizieren lassen. Das bedeutet, dass mit einer Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle ein Bildungsträger (Verein, GmbH, gGmbH usw.) als zugelassener Bildungsträger nach § 84 SGB III AZWV und mit der jeweiligen (zertifizierten) Fortbildung als zugelassene Weiterbildungsmaßnahme nach § 85 SGB III AZWV ausgestattet ist.
Auszug aus der AZWV:
Ein System zur Sicherung der Qualität nach § 84 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch liegt vor, wenn ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dokumentiert, wirksam angewendet und dessen Wirksamkeit ständig verbessert wird. Der Antrag muss insbesondere eine Dokumentation enthalten zu einem Kundenorientierten Leitbild, der Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen, der Art und Weise der Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr- und Lernzielen, Methoden einschließlich der Methoden der Bewertung des Eingliederungserfolgs, den Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse, einer regelmäßigen Evaluierung der angebotenen Maßnahmen mittels anerkannter Methoden, der Unternehmensorganisation und -führung, der Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens, der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur Qualitätsentwicklung und den Zielvereinbarungen, der Messung des Grads der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf der Grundlage erhobener Kennzahlen oder Indikatoren.
Quelle
• Homepage der AZWV
• Das Bundesgesetzblatt Teil I; Nr. 28 zum AZWV

