Ausweichanschlussstelle
Eine Ausweichanschlussstelle, auch (Privat-)Gleisanschluss genannt, ist eine Betriebsstelle der Eisenbahn an der freien_Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Zug oder Rangierfahrt befahren können und dabei die Blockstrecke für einen anderen Zug freigeben. Die Bedienungsfahrt muss dazu im Anschlussgleis "eingeschlossen" werden, bis das zuständige Stellwerk die Rück- oder Weiterfahrt wieder freigibt. In der Regel handelt es sich bei einer Ausweichanschlussstelle um ein an die freie Strecke angeschlossenes Gewerbe- oder Industriegebiet mit mehr oder weniger umfangreichen Gleisanlagen.Die in dem Gleis der freien Strecke eingebaute Anschlussweiche ist in der Regel eine ortsgestellte_Weiche. Sie ist im Stellbereich von Gleisbildstellwerken mithilfe einer Außenschlüsselsperre signalabhängig eingerichtet. Der in der Schlüsselsperre steckende Schlüssel zur Anschlussweiche ist festgelegt und kann erst entnommen werden, wenn er vom Stellwerk aus freigegeben ist. Die Freigabe des Schlüssels sperrt im Stellwerk das Einstellen von Fahrstraßen, die in das Streckengleis führen. Im Stellbereich von mechanischen und elektromechanischen_Stellwerken befindet sich der Schlüssel im Stellwerk und muss bei der Fahrt zum Gleisanschluss mitgenommen werden.Die Gleisanlagen innerhalb des Gleisanschlusses sind gegenüber den Gleisen der freien Strecke durch eine Schutzweiche oder eine Gleissperre geschützt. Diese Einrichtungen verhindern, dass sich Schienenfahrzeuge, die innerhalb der Anschlussanlage bewegt werden, den Gleisen der freien Strecke in gefährdender Weise nähern können.
Die Ausweichanschlussstelle wird von einem Zug, der Bedienungsfahrt, bedient, die beim Verlassen der freien Strecke in eine Rangierfahrt übergeht oder - bei entsprechender Ausstattung der Signalanlagen - als Zugfahrt innerhalb der Anschlussanlage endet und auch wieder beginnt.
Ist die Ausweichanschlussstelle örtlich mit einem Haltepunkt verbunden, wird sie auch Haltestelle genannt.

