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Automobilsteuer (Schweiz)
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Automobilsteuer (Schweiz)
Allgemeines
Die Automobilsteuer ist eine sogenannte
Verbrauchssteuer.
Die Automobilsteuer wird auf Automobilen für den Personen- und Warentransport erhoben und beträgt 4% auf dem Warenwert oder das Entgelt.
Die Steuerbehörde ist die
Eidgenössische Zollverwaltung.
Sie ist für den Vollzug des
Automobilsteuergesetzes zuständig.
Ab 2006/2007 soll es eine Steuerreduktion für
Erdgasfahrzeuge geben.
Gesetzliche Grundlagen
•
Automobilsteuergesetz (AStG) vom 21. Juni 1996 (Stand am 1. Januar 1997)
•
Automobilsteuerverordnung (AStV) vom 20. November 1996 (Stand am 1. Januar 1997)
Siehe auch
Kraftfahrzeugsteuer