Autobahnpolizei
Die Autobahnpolizei ist Teil der Schutzpolizei der Landespolizeien.Innerhalb der Autobahnpolizei gibt es Gruppen, die sich mit speziellen Aufgaben befassen, z.B. Verkehrsüberwachung, Güterkraftverkehr oder Fahndung. Einheiten der Verkehrsüberwachung kontrollieren mit technischen Überwachungsgeräten die Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand der Fahrzeuge. Zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung stehen den Autobahnpolizeien zusätzlich zivile Fahrzeuge zur Verfügung.
Aufgaben der Autobahnpolizei sind die Verkehrslenkung, die Aufnahme von Verkehrsunfällen, das Beseitigen von Verkehrsstörungen, die Stauüberwachung bzw. Stauabsicherung, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (v.a. Verkehrsordnungswidrigkeiten) und Straftaten.
In Teilen Deutschlands heißen die Dienststellen der Autobahnpolizei Autobahnpolizeistation (APS) oder Autobahnpolizeirevier (APrev).
In Nordrhein-Westfalen heißen die Dienststellen Autobahnpolizeiwache oder Autobahnpolizeihauptwache. Früher hießen sie PASt (Polizeiautobahnstation). Ab 1. Januar 2007 werden in Nordrhein-Westfalen die bis dahin den Bezirksregierungen angegliederten eigenständigen Autobahnpolizeien (je eine Autobahnpolizei (AP) je Regierungsbezirk Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Münster und Köln) den größeren Polizeipräsidien als Teil der Verkehrsdirektionen angegliedert.
Einige Bundesländer haben keine eigenständige Autobahnpolizei. Dort wird die Aufgabe meist von der Verkehrspolizei mit übernommen.

