Melderegister
Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, das im Rahmen der polizeilichen Meldewesens Personaldaten erfasst, die der Meldepflicht unterliegen. Dieses polizeiliche Meldewesen wird im Rahmen der nationalen Meldegesetze geregelt und bei der Meldebehörde erfasst.Deutschland
Das Melderegister wird in Deutschland bei der für die Gemeinde zuständigen Meldebehörde, meist Einwohneramt genannt, geführt. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5.283 dezentralen Meldebehörden verwaltet.[http://www.deutschland-online.de/DOL_Internet/broker.jsp?uMen=8e340e63-f464-5011-4fbf-1b14b826c994&page=1&pagesize=5&all=true&press=true vgl. BMI:Bundesmelderegister auf Deutschland-Online] Bis 2010 ist der Aufbau eines übergreifenden Bundesmelderegisters (BMR) in Ergänzung zu den kommunalen Registern geplant. Rechtsgrundlage für Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten ist das Melderechtsrahmengesetz ([http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/index.html#BJNR014290980BJNE001403320 MRRG]), die Meldegesetze der Länder, sowie Rechtsverordnungen. Das Melderegister beinhaltet die folgenden Daten:
• frühere Namen, Vornamen
*Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlername]n
*Tag und Ort der Geburt, [[Geschlecht
*gesetzlicher Vertreter / Eltern von Kindern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag)
• Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
*gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs
*Familienstand], bei Verheirateten zusätzlich Tag und Ort der [[Eheschließung, Ehegatte (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (s.o.)
*Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
*Übermittlungssperren (z.B. bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
*Sterbetag und -ort
*Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
*steuerrechtliche Daten
*evtl. die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung/'>Anordnung (Recht)/'>Anordnung getroffen worden ist, wonach der österreichische Meldewesen kennt zwei Melderegister:
* Örtliches Melderegister (ÖM), das von der örtlichen Meldebehörde geführt wird. Sie ist ermächtigt, Die An- und Abmeldungen aller Personen (Meldezettel) zu erfassen und in Evidenz zu halten, und gibt die Meldeauskunft.
* Zentrales Melderegister (ZMR): Die Meldedaten werden seit 2002 in einem elektronischen Register des Bundesministerium für Inneres geführt.[http://www.bmi.gv.at/presse/2002-02-27.asp Pressekonferenz Zentrales Melderegister]. BM.I, 2002-02-27
Die Daten umfassen:
• Geschlecht], [[Geburtsdaten (Ort, Datum, Bundesland, wenn im Inland gelegen, und Staat, wenn im Ausland gelegen)
*Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) und die Staatsangehörigkeit
*bei Nichtösterreichern überdies Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum sowie der Staat der Ausstellung des Reisedokumentes
• des Wohnsitz]es: Straße/Hausnummer/Stiege/Tür, Postleitzahl, Ortsgemeinde/Bundesland
*Datum der An- bzw. Abmeldung, Name des [[Unterkunftgebers
Weiters wurde im Jahr 2006 das Standarddokumentenregister im ZMR eingebettet. Es werden in diesem Register die Daten der Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde erfasst. Dies soll hinkünftig den Behörden und Bürgern im Sinne des OneStopShop-Prinzips im e-Government Behördenprozesse verkürzen und vereinfachen. Ein einfache Meldeauskunft ist bei jeder Meldebehörde möglich. Diese Erungenschaft wurde mit dem ersten Platz des e-Governments-Ranking in Europa belohnt.
Schweiz
In der Schweiz nennt sich die Zuständige Stelle Einwohneramt, Einwohnerkontrolle oder Personenmeldeamt, der Nachweis Wohnsitzbescheinigung.
Liechtenstein
In Liechtenstein gibt es zweierlei Meldepflichten:
* für Liechtensteiner Staatsbürger: Das Liechtensteiner Einwohnermeldesystem verlangt grundsätzlich die Meldung an die Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde sowohl beim Zuzug als auch beim Wegzug.
:Zuständig sind die jeweiligen Behörden in den Gemeinden: Balzers ? Mäls, Eschen ? Nendeln, Gamprin ? Bendern, Mauren ? Schaanwald, Planken, Ruggell, Schaan, Schellenberg, Triesen, Triesenberg - Steg ? Malbun, Vaduz
* für ausländische Staatsbürger: Das Liechtensteiner Rechtssystem sieht für nahezu alle Wohn- und Einkommenskonstellationen hinsichtlich ausländischer Personen entweder Melde- oder Bewilligungsverfahren vor. Auch bei einem Umzug innerhalb Liechtensteins müssen Ausländer zusätzlich ihre Aufenthaltsbewilligung anpassen lassen.
Andere europäische Staaten
Bosnien und Herzegowina
In Bosnien und Herzegowina existiert ein Meldesystem. Die Meldedaten werden bei den jeweiligen Innenministerien der beiden Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina und der Serbischen Republik geführt.
Dänemark
Alle Einwohner Dänemarks sind im Zentralen Personenregister (CPR), genannt folkeregister, registriert. Dort erhält jeder eine eigene CPR-Nummer.
Bei einem Aufenthalt von länger als 6 Monaten ist für deutsche Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Daneben ist auch die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (folkeregister) am Wohnsitz nötig.
Frankreich
In Frankreich gibt es kein mit dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Auf dem Personalausweis (Carte d'Identité) wird zwar eine Wohnadresse angegeben, diese muss der Bürger allerdings lediglich z.B. anhand einer Strom- oder Telefonrechnung nachweisen. Nach einem Umzug ist keine Änderung der Adresse im Ausweis notwendig, weshalb im alltäglichen Bereich zumeist ebenfalls diverse Rechnungen als Adressnachweis dienen.
Finnland
In Finnland existiert ein zentrales Bevölkerungsregister.
Großbritannien
In Großbritannien gibt es noch kein dem deutschen ähnliches Meldewesen mit Einwohnermeldeämtern. Bis 2008 werden jedoch Personalausweise und somit auch ein gordnetes Meldewesen eingeführt.
In gewisser Weise übernimmt das Wahlregister die Funktion eines Melderegisters, auch wenn keine Meldepflicht besteht.
Island
In Island existiert ein zentrales Melderegister.
Italien
In Italien existiert ein dezentrales Meldesystem. Jeder Einwohner, Italiener wie Ausländer, hat sich innerhalb von 20 Tagen nach Zuzug bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden. Eine Besonderheit des italienischen Meldewesens liegt darin, dass jede An- oder Ummeldung durch einen Kontrollbesuch überprüft wird. Dieses Verfahren ist im allgemeinen sehr zeitaufwendig, da beispielsweise nach einem Umzug zunächst von der alten Gemeinde der tatsächliche Wegzug und anschließend von der neuen Gemeinde der tatsächliche Zuzug überprüft werden. Bis zur endgültigen Registrierung des Umzuges und Ausstellung einer aktuellen Meldebescheinigung können daher in Einzelfällen drei bis vier Monate vergehen.
Für im Ausland lebende italienische Staatsbürger existiert ein zentrales Melderegister, das ?Anagrafe degli Italiani Residenti all'Estero? (AIRE). Bei Umzügen von Italien ins Ausland erfolgt de facto eine Ummeldung vom letzten zuständigen kommunalen Melderegister in das AIRE, im umgekehrten Fall vom AIRE in das neu zuständige kommunale Melderegister.
Niederlande
In den Niederlanden gibt es ein zentrales Einwohnermelderegister namens Bureau Vestigings Register in ?s-Gravenhage/Den Haag.
Norwegen
Daten über sich in Norwegen dauerhaft, das heißt länger als drei Monate, aufhaltende Personen werden im zentralen Einwohnermelderegister (folkeregisteret) gespeichert.
Portugal
In Portugal existiert keine dem deutschen Meldesystem entsprechende Einrichtung.
Schweden
In Schweden existiert ein Bevölkerungsregister bei der Steuerbehörde Skatteverket, in dem die schwedische Personennummer (Geburtsdatum plus vier Ziffern) geführt wird. Fast alle größeren Unternehmen wie Banken, Telefongesellschaften, Energieversorger etc. haben einen automatisierten Datenzugriff auf die Adressdaten dieses Registers. Daher muss in Schwerden eine Adressänderung (z.B. nach Umzug) in der Regel nur bei Skatteverket mitgeteilt werden, die Daten aller angeschlossenen Unternehmen werden dann automatisch akutalisiert. Dies stellt zwar einerseits eine erhebliche Erleichterung für die Bürger dar, die ihre neue Anschrift dann zumeist nur noch im privaten Bereich mitteilen müssen, andererseits wirft es die üblichen datenschutzrechtlichen Bedenken auf (?gläserner Bürger?).
Ungarn
In Ungarn existiert ein zentrales Bevölkerungsregister, Központi Adatfeldolgozó, Nyilvántartó és Választási Hivatal, Igazgatási és Felügyeleti Föösztály in Budapest, in dem alle Bewohner Ungarns registriert werden: die ungarischen Staatsangehörigen tun dies beim zuständigen Bürgermeisteramt, für die ausländischen Staatsangehörigen erfolgt eine Registrierung durch die Fremdenpolizei (vergleichbar mit der deutschen Ausländerbehörde), die auch die Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
Staaten außerhalb Europas
Australien
Zum Juli 2000 existierte in Australien keine Ausweis- und Meldepflicht.
Japan
Das japanische Einwohnerregistrierungssystem ?Juki Net? hat im August 2003 seinen Betrieb aufgenommen. Es werden Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse eines jeden Bürgers zusammen mit Aufzeichnungen über etwaige Änderungen in einer staatlichen Datenbank gespeichert und können über einen elfstelligen persönlichen Code von den teilnehmenden Verwaltungen abgefragt werden. Vom neuen System erhofft sich die japanische Regierung Effizienzsteigerungen im öffentlichen Dienst und Vereinfachungen bei 264 administrativen Prozessen, was vor allem den Bürgern zu Gute kommen werde. Durch den Gebrauch der ID-Nummer sollen sich viele Behördenwege deutlich verkürzen.
USA
In den USA besteht keine Meldepflicht, Meldeämter im engeren Sinne gibt es deshalb nicht.
Einzelnachweise ==

