Ausschreibung
Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potentielle Bieter aufgefordert ein Angebot zu unterbreiten. Weitere Formen der wettbewerbsbasierten Preisermittlung sind Auktionen. Nicht zwingend innerhalb des Vergaberechts wird der Begriff auch für Stellenausschreibungen allgemein verwendet.Ausschreibungsregeln für öffentliche Auftraggeber
Für Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber (u. a. Bund, Länder, Städte und Gemeinden) gelten aufgrund des Vergaberechts spezielle Regelungen. Die Verfahrensweise ist in Deutschland geregelt in
* der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
* der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und
* der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Veröffentlichung von Ausschreibungen
Die Veröffentlichung von Ausschreibungen ist in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten nicht einheitlich geregelt. Für die Ausschreibung durch staatliche Stellen gelten Vorschriften, die je nach Bereich zu unterscheiden sind. Der Bund veröffentlicht Ausschreibungen von Bundeseinrichtungen auf dem Ausschreibungsportal des Bundes, einige Bundesländer geben Ausschreibungs(amts)blätter heraus, die z.T. auch elektronisch verfügbar sind, andere Bundesländer haben keine zentralen Ausschreibungspublikation.
Oberhalb der EU-rechtlich festgelegten Schwellenwerte müssen Ausschreibungen im Europäischen Ausschreibungsamtblatt (Supplement S / TED) veröffentlicht werden. Unterhalb der Schwellenwerte legen die Länder die Veröffentlichungspraxis fest. Viele Ausschreibungen werden in regionalen oder lokalen Tageszeitungen oder gemeindlichen Amtsblättern veröffentlicht. Es gibt keine Ausschreibungsplattform, die alle deutschen Ausschreibungen beinhaltet.
Nicht der Ausschreibungspflicht unterliegt die In-House-Vergabe_bzw._das_In-House-Geschäft. Von der Ausschreibung können die im Korruptionsregister aufgenommenen Personen und Unternehmen ausgeschlossen werden.
Varianten der Ausschreibung im privat-wirtschaftlichen Bereich
Auch im privaten Bereich spricht man zwar häufig von Ausschreibung, man ist aber nicht an die formalen Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Hier haben sich auf dem Markt verschiedene Varianten entwickelt.
Aus dem angelsächsischen Sprachgebrauch werden Bezeichnungen für verschiedene Ausschreibungsvarianten auch für den deutschen Sprachraum entlehnt:
#RFI (Request for Information, dt. Leistungsanfrage): Anfrage an potentielle Lieferanten, ob Sie einen skizzierten Bedarf grundsätzlich erfüllen könnten. Die abgegebenen Antworten enthalten in der Regel Listenpreise. Diese Ausschreibungsvariante eignet sich zur ersten Sondierung des Marktes.
#RFQ (Request for Quotation, dt. Preisanfrage): Zu einem detailliert beschriebenen Bedarf (Lastenheft) wird eine Leistungsbeschreibung mit einem möglichst präzisen, aber in der Regel unverbindlichen Preis angefragt. Diese Anfragen werden an Lieferanten versandt, von deren grundsätzlicher Leistungsfähigkeit der Versender bereits überzeugt ist.
#RFP (Request for Proposal, dt. Aufforderung zur Angebotsabgabe): Ausschreibung im üblichen Sinn, d.h. die abgegebenen Angebote sind innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfrist vertraglich bindend. Sie enthalten den bestmöglichen Preis, eine detaillierte Leistungsbeschreibung bzw. ein Pflichtenheft sowie alle zum Vertragsabschluß gehörenden Zusatzvereinbarungen. Der Einkäufer ist selbstverständlich nicht verpflichtet, eines der Angebote anzunehmen.
Auftragsauktionen im privat-wirtschaftlichen Bereich
Im privaten Bereich, welcher nicht an die Vorschriften des Vergaberechts gebunden ist, erfolgen Ausschreibungen zunehmend auch als zumeist internetbasierte Auftragsauktion. Dies ist ein sich derzeit noch entwickelndes Feld, das erst seit etwa 2003 entsteht.
Weblinks
• Ausschreibungsportal der Bundesrepublik Deutschland
• Ausschreibungsportal der europäischen Union (deutsch)

