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Ausschließliches Recht
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Ausschließliches Recht
Ein
ausschließliches Recht bedeutet, dass nur ein einziger Inhaber ein
Recht nutzen kann. Dieses Recht kann aber zeitlich, räumlich und/oder sachlich beschränkt sein.
Ein Beispiel ist das ausschließliche Recht des Inhabers an einer geschäftlichen Bezeichnung nach § 15
MarkenG in
Deutschland und nach § 13
MarkenschutzG in der
Schweiz.
Zeitlich begrenzt ist zum Beispiel das
Patent.