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Ausmusterung
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Ausmusterung
Ausmusterung ist im weiteren Sinne die Außerbetriebnahme von Geräten oder Außerdienststellung von Personen aus einem gegebenen Aufgabenbereich. Im engeren Sinne handelt es sich um die Befreiung
Wehrpflichtiger vom
Militärdienst.
Die militärische Ausmusterung erfolgt typischerweise, wenn der Wehrpflichtige weder zum Dienst mit der Waffe noch für einen entsprechenden bürgerlichen Beruf dauernd tauglich befunden wird.
Ausgemusterte Personen gehören nicht der
Reserve an.