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Auslieferungsabkommen
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Auslieferungsabkommen
Ein
Auslieferungsabkommen ist ein
völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten oder Staatenverbunden (z. B. die EU) über das Überstellen von jeweils im anderen Land per
Haftbefehl gesuchten Verdächtigen.
Auslieferungsabkommen sind regelmäßig bilateraler Natur. In einem Auslieferungsabkommen wird geregelt, bei welchen
Straftaten und welcher zu erwartender
Strafe ein Verdächtiger ausgeliefert wird.
Ein aktuelles Beispiel für ein wichtiges Auslieferungsabkommen ist das im Juni 2003 zwischen der
Europäischen_Union und den
Vereinigten_Staaten geschlossene Abkommen.
Weblinks
•
BMJ-Pressemitteilung zum Auslieferungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten