Auslandsvertretung
Auslandsvertretungen (auch diplomatische Missionen oder diplomatische Vertretung genannt) sind dauerhaft eingerichtete völkerrechtliche Vertretungen eines Staates im Ausland. Dazu zählen auch seine ständigen Vertretungen bei internationalen_Organisationen.
Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen diplomatischen und konsularischen Auslandsvertretungen. Während diplomatische Missionen die Interessen der Regierung eines Staates bei einer fremden Macht vertreten, nehmen konsularische Missionen (Konsularabteilungen bei Botschaften sowie Konsulate) vornehmlich die Interessen der Bürger des Entsendestaates im Empfangsstaat wahr und erfüllen Kontakt- und Verwaltungsaufgaben auf untergeordneten Ebenen.
Zu den diplomatischen Vertretungen gehören im Wesentlichen Botschaften und ständige_Vertretungen (etwa bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen). Ebenfalls diplomatischer Natur sind Gesandtschaften, die als dauerhafte Einrichtungen (Vertretungen) im heutigen zwischenstaatlichen Verkehr allerdings kaum noch in Erscheinung treten. Keine diplomatischen Vertretungen sind Generalkonsulate, Konsulate und Verbindungsbüros.
Als diplomatische Vertretungen des Heiligen_Stuhls (also des Papstes als Völkerrechtssubjekt), die auch die Interessen des Staates Vatikanstadt vertreten, fungieren die Apostolischen_Nuntiaturen.
Weblinks
* Deutschland: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/adressen/index_html
* Österreich: http://www.bmaa.gv.at/view.php3?r_id=204&LNG=de&version=
* Schweiz http://www.eda.admin.ch/content/eda/g/home/emb.html

