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Auslandsdienstlehrkraft
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Auslandsdienstlehrkraft
Auslandsdienstlehrkraft (
ADLK) ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für beamtete oder angestellte Lehrkräfte, die von ihren innerdeutschen Dienstherren der Bundesländer ohne Bezüge in den Dienst an einer
Deutschen_Schule_im_Ausland beurlaubt werden; sie erhalten eine vom jeweiligen Gastland abhängige finanzielle Zuwendung durch die Bundesrepublik Deutschland. In der Regel sind die Schulleiter deutscher Schulen im Ausland Auslandsdienstlehrkräfte.
siehe auch
Deutsche Schulen im Ausland
Liste deutscher Schulen im Ausland
Bundesverwaltungsamt
Ortslehrkraft