Ausländerzentralregister
Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine deutsche Datenbank, in dem etwa 23,7 Millionen personenbezogene Daten zu Ausländern gespeichert sind.Gespeichert sind Daten von Ausländern in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel haben oder hatten sowie die Asyl begehren, begehrt hatten oder anerkannte Asylbewerber sind.
Dabei werden Grundpersonalien, Aliaspersonalien, Bearbeitungsvermerke (u.a. zuständige Ausländerbehörde und Aktenzeichen), Ausweisungen, Abschiebungen (jeweils mit weiteren Angaben), Zurückweisungen, Auflagen, Beschränkungen, Visa usw. gespeichert.
Das Register wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt und vom Bundesverwaltungsamt betrieben. Das AZR ist eines der umfangreichsten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
Zugriff auf diese große Datenbank haben 6.000 Partnerbehörden, darunter u.a. alle Ausländerbehörden, der Bundesbeauftragte für Asylfragen und die deutschen Polizei- und Zolldienststellen (via INPOL).
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für das Register ist das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) vom 2. September 1994
(BGBl. I 1994) [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/azrg/htmltree.html]. Ferner gilt u.a. die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV) vom 17. Mai 1995 (BGBl. I 1995, S. 695) [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/azrg-dv/htmltree.html].
Literatur
* Christian Streit und Udo Heyder: Ausländerzentralregistergesetz (AZR-Gesetz), Kommentar, Carl Heuymanns Verlag KG, 1997, ISBN 3-452-23226-3
* Thilo Weichert: Kommentar zum Ausländerzentralregistergesetz. Luchterhand-Verlag, Neuwied 2001, ISBN 3-472-03534-X
Weblinks
http://www.bundesverwaltungsamt.de Betrieb des Ausländerzentralregisters[http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_924660/DE/Aufgaben/Abt__III/InnereSicherheitAuslaender/AZR/azr-inhalt.html__nnn=true]

