Ausländerstimm- und -Wahlrecht
Das Ausländerstimm- und Wahlrecht bezeichnet das Recht einer Person, in einem Gemeinwesen politische Rechte (z.B. das Stimmrecht oder das aktive resp. das passive Wahlrecht) auszuüben, ohne die betreffende Staatsangehörigkeit zu besitzen.Situation in der Schweiz
In der Schweiz existiert dieses Recht bislang nur in bestimmten (politischen oder sonstigen) Gemeinden und Kantonen, aber nicht auf Bundesebene.
*auf Kantonsebene in den Kantonen Jura und Neuenburg[http://www.news.ch/Neuenburg+nahm+Auslaenderstimmrecht+an/15382/detail.htm http://www.news.ch/Neuenburg+nahm+Auslaenderstimmrecht+an/15382/detail.htm]
*auf kommunaler Basis, in den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, Appenzell_Ausserrhoden, Graubünden, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura
*in den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Bern
Trotz dieses teilweise bereits eingeführten Mitbestimmungsrechts für Ausländer scheint dessen Gegnern der Umstand problematisch zu sein, dass dadurch Ausländer politisch mitbestimmen können, ohne dass sie die für Schweizer einzige existierende staatsbürgerliche Pflicht, nämlich bei Männern die Militärdienstpflicht, erfüllen müssen. Die Steuerpflicht, der auch Ausländer unterliegen, gilt hingegen in der Schweiz nicht als Bürgerpflicht, kann also in dieser Diskussion nicht als Argument verwendet werden.
Situation in der EU
In der EU dürfen EU-Bürger bei Kommunalwahlen teilnehmen. Allerdings ist angesichts des Unionsbürgerrechts fraglich, ob es sich noch um ein Ausländerstimmrecht im engeren Sinne handelt.

