Ausfuhrliste
Die Ausfuhrliste beschreibt Güter, deren Ausfuhr aus den Europäischen_Gemeinschaften genehmigungspflichtig ist. Die Liste wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herausgegeben und aktualisiert.Sie besteht aus zwei Abschnitten:Abschnitt A, Liste für Waffen, Munition und Rüstungsgüter
Abschnitt C, Kategorien 0-9, Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use Güter)
Der Abschnitt C ist bis auf wenige nationale Ausnahmen innerhalb der EG-Staaten einheitlich geregelt.
Bis 2006 enthielt die Ausfuhrliste einen Abschnitt B, der sonstige Güter wie Elektroschlagstöcke, Elektroschockgeräte, Daumenschrauben und Fußfesseln beinhaltete. Dieser Abschnitt wurde durch die Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 ersetzt.
Die Ausfuhrliste hat im US-Recht ihre Entsprechung in der Commerce Control List.
Weblinks
*http://www.bafa.de Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
*http://www.ausfuhrkontrolle.info/vorschriften.php#3 Ausfuhrliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
• Export Administartion Regulations Database (englisch)

