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Ausfallsbürgschaft
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Ausfallsbürgschaft
Die
Ausfallsbürgschaft (auch
Schadlosbürgschaft) im österreichischen Recht ist eine gegenüber der
Bürgschaft eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Der Ausfallsbürge verpflichtet sich zur Zahlung nur für den Fall, dass auch durch gerichtliche Exekution (etwa durch Verwertung von
Fahrnissen oder
Pfändung und Überweisung von Forderungen), also zwangsweise, die Schuld oder Restschuld vom Hauptschuldner nicht einbringlich gemacht werden kann. Bei der
gemeinen Bürgschaft reicht es hingegen aus, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nach
Mahnung durch den Gläubiger nicht in angemessener Frist nachkommt.
Vergleiche auch:
Bürge und Zahler
Ausfallbürgschaft im deutschen Recht