Ausführungsanordnung in der Flurbereinigung
Ist der Flurbereinigungsplan unanfechtbar geworden, ordnet die Flurbereinigungsbehörde seine Ausführung an. Zu dem in der Ausführungsanordnung (AAO) zu bestimmenden Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen (Surrogationsprinzip). Da zeitlich gesehen, die öffentlichen Bücher (Grundbuch, Kataster usw.) erst nach der AAO berichtigt werden, bewirkt die AAO einen Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuchs und der Flurbereinigungsplan dient als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes kann auch vor seiner Unanfechtbarkeit angeordnet werden. Diese vorzeitige Ausführungsanordnung soll Nachteile durch eine Verzögerung vermeiden.
In der AAO können Überleitungsbestimmungen den Besitzübergang regeln. Überleitungsbestimmungen sind Allgemeinverfügungen (d.s. ebenfalls Verwaltungsakte), die separat angefochten werden können.

