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Ausbildungsfreibetrag
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Ausbildungsfreibetrag
Der
Ausbildungsfreibetrag wird gewährt, wenn ein volljähriges Kind, für das den Eltern
Kindergeld oder ein
Kinderfreibetrag zusteht, das auswärtig untergebracht ist, sich in Berufsausbildung befindet.
Der
Freibetrag beträgt für das volle Kalenderjahr 924 ?; er vermindert sich um die eigenen
Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese 1.848 ? im Jahr übersteigen.
Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags nicht vorgelegen haben, vermindert sich der Jahresfreibetrag um ein Zwölftel.
Quelle: § 33a Abs.2 EStG.