Polizeiausbildung
bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei (Festnahme)]]thumb|Berufsausbildung von Polizeivollzugsbeamten. Sie wird durch die Polizeiverbände durchgeführt. Ausgebildet wird in verschiedenen Institutionen und mit unterschiedlichen Laufbahnzielen, so dass sich Dauer und Lehrplan stark unterscheiden.
In Deutschland wird unterschieden zwischen einer Ausbildung im Sinne der Berufsausbildung für den mittleren_Polizeivollzugsdienst und dem Studium an einer Polizeifachhochschule für den gehobenen_Polizeivollzugsdienst. Dabei gibt es Bundesländer, die nur noch Polizeibeamten im gehobenen Dienst ausbilden und Bundesländer, welche sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Dienst ausbilden.
In anderen Ländern kann sie die Ausbildung sehr stark von der in europäischen Ländern unterscheiden, was auf das Verständnis der Polizei im jeweiligen Staat zurückzuführen ist.
= Polizeiausbildung in Deutschland =
Voraussetzungen
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung oder dem Studium steht bei allen Polizeien ein mehrtägiger Test an. Die erfolgreiche Absolvierung des Einstellungstestes ist eine zur Einstellung unumgängliche Voraussetzung. Die Ausführung unterscheidet sich dabei wieder von Bundesland zu Bundesland sowie zwischen Ausbildungsanforderungen und Studienanforderungen.
In der Regel dauert das Testverfahren zwischen 2 und 4 Tagen, dabei werden Bewerber in folgenden Bereichen geprüft:
* Intelligenztest, Fähigkeitstest, Allgemeinwissenstest, Test der Konzentrationsfähigkeit
* Kenntnis der deutschen und teilweise der englischen Sprache
* Gruppengespräch, Interview, Kurzreferat
* medizinische Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Tauglichkeit durch einen Polizeiarzt
* Sportprüfung in verschiedenen Disziplinen
Die Tests sind dabei mit unterschiedlichen Schwerpunkten und in unterschiedlichen Zusammensetzungen zu absolvieren ? die Ausgestaltung obliegt alleine der einstellenden Polizei. Die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst sind dabei naturgemäß anspruchsvoller.
Neben dem Einstellungstest wird an schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung (mittlerer Dienst) eine abgeschlossene Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (mit vorangegangenem (qualifizierenden)_Hauptschulabschluss) verlangt, für das Studium (gehobener Dienst) mindestens die Fachhochschulreife. Weiterhin muss der Bewerber ein gewisses Mindestalter (meist 16 oder 17 Jahre) haben und darf ein Höchstalter (zwischen 24 und 31 Jahren) nicht überschreiten. Eine Körpergröße von 160 cm für Frauen und 165 cm für Männer ist ebenso erforderlich wie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates. Zudem darf der Bewerber nicht vorbestraft sein und muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben sowie einen guten Ruf besitzen.
Bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums muss auf eigene Kosten die Fahrerlaubnis_der_Klasse_B erworben werden.
Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung ist bei einem Studium in der Regel drei Jahre, bei einer Ausbildung normalerweise zweieinhalb Jahre. Bundesländer, die nur noch im gehobenen Dienst ausbilden, begründen dies damit, dass eine zweigeteilte Laufbahn (also nur noch gehobener und höherer Dienst) ?Theorie und Praxis noch enger verknüpfen? könne. Weiter heißt es: ?Hierdurch erhalten neu eingestellte Polizeibeamtinnen und ?beamte [...] während ihres Fachhochschulstudiums die notwendige Handlungssicherheit für den praktischen Polizeidienst.? Es wird also eine höhere Qualifikation sowohl der Bewerber im Vorfeld als auch nach dem Studium angenommen[http://www.rlp60.de/rlp/binarywriterservlet?imgUid=48c306e8-1435-c8fa-6d78-75f965297725&uBasVariant=44444444-4444-4444-4444-444444444444 ?Rheinland-Pfalz auf klarem Kurs?]: Eine Zwischenbilanz politischer Initiativen und Vorhaben
der sozial-liberalen Landesregierung 2002.
Daneben gibt es einzelne Bundesländer, welche Bewerber direkt in den höheren Dienst einstellen, allerdings erfolgt die Einstellung nur nach zuvor abgeschlossenem Studium, welches nicht bei der Polizei belegt werden kann[http://www1.polizei-nrw.de/im/Aktuelles/Bewerbung/article/Ausbildung.html www.polizei-nrw.de]: Bewerbung bei der Nordrhein-Westfälischen Polizei; die Befähigung für das Richteramt ist dafür Voraussetzung.
Regelungen in den Bundesländern
Inhalte
Zum Lehrplan gehört unter anderem folgender zentraler Fächerkanon, unterteilt in theoretische Fächer wie
Strafverfahrensrecht
Polizeirecht
Verwaltungsrecht
Verkehrsrecht
Besonderes Sicherheitsrecht
Polizeidienstkunde einschließlich analoger und/oder digitaler Fotografie
Funktechnik und Funkverkehr
Kriminalistik
Englisch
Kriminalistik
Politische Bildung
* Dienstrecht, im mittleren Dienst Beamtenrecht
Waffenkunde
sowie praktische Fächer, beispielsweise
Einsatztraining
Selbstverteidigung
Erste Hilfe
* Fahrausbildung
Sport
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt zumeist im theoretischen Unterricht. Das erlernte Wissen wird in praktischen Unterrichtseinheiten vertieft und umgesetzt. Je nach Ausgestaltung der Ausbildung erfolgt in der Regel eine Wissenstandsüberprüfung zumindest einmal im Halbjahr bzw. Semester.
Die Inhalte werden abschließend im Rahmen einer praktischen und theoretischen Laufbahnprüfung abgeprüft, danach erfolgt die Ernennung ? je nach Laufbahn ? zum Polizeimeister oder zum Polizeikommissar. Anschließend wird der Beamte je nach Vorgabe ? jedoch meist im Schichtdienst bei der Schutz- oder Verkehrspolizei eingesetzt.
Ausbildungen verschiedener Verbände
Die Ausbildung erfolgt entweder bei den Bereitschaftspolizeien oder aber an speziell eingerichtet Fachhochschulen, die in der Fachrichtung Polizei unterrichten (trifft für Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zu). Dabei erfolgt in allen Ländern keine duale_Ausbildung im klassischen Sinne, sondern die Polizei ist Ausbildungsort und Praktikumsbetrieb in einem.
In der Regel bezieht der Polizeischüler dabei eine Unterkunft in der jeweiligen Abteilung/Fachhochschule; er erhält für die Zeit der Ausbildung freie Heilfürsorge.
Zentrale Ausbildungen
Die Ausbildung von Ratsanwärtern findet zentral bei der Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup, teilweise auch an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) statt. Das Bundeskriminalamt bildet nur direkt für den gehobenen Dienst aus.
Rechtsgrundlagen
Da jedes Bundesland und auch der Bund selber die Ausgestaltung ihrer Polizeien im Rahmen des Föderalismus selbständig vornehmen, richtet sich auch die Ausbildung bzw. das Studium nach den jeweils gültigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen. Nachfolgend eine Übersicht über Bestimmungen für die Ausbildung von Polizeischülern:
Baden-Württemberg:
* Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst [http://www.vensa.de/webvdbw/payment.nsf/paymentInfo?openform&synonym=rd-vd-bw&id=2060-14-1_02.b&doctype=rd Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst]; kostenpflichtig
* Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst[http://www.fhpol-vs.de/htm/studium/pdf/unterlag_prakt_geh_dienst/APrOPolgD_okt04.pdf Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst]; PDF-Format
* Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei[http://www.recht.makrolog.de/bgblplus/bw_gbl.nsf/webframesetview/446CAE344435EA94C1256E6E00671247 Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei]; kostenpflichtig
Bayern:
* Prüfungsordnung für den mittleren Polizeivollzugsdienst[http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html?http://by.juris.de/by/PolmDPrO_BY_1987_rahmen.htm Prüfungsordnung für den mittleren Polizeivollzugsdienst]
* Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst[http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html?http://by.juris.de/by/gesamt/PolgDAPO_BY_2004.htm#PolgDAPO_BY_2004_rahmen] Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Brandenburg:
* Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst[http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.14078.de Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst]
* Gesetz über die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg[http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.14120.de#16 Gesetz über die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg]
* Verordnung über die Prüfung für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes[http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.14067.de Verordnung über die Prüfung für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes]
Bremen:
* Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Lande Bremen[http://www.hfoev-bremen.de/daten/APVPol.pdf Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Lande Bremen]; PDF-Format
Hessen:
* Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst [http://vfh-hessen.de/ftp/Lehre/FB_Polizei/Curriculum-2006/APOgPVD_C06.pdf Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst]; PDF-Format
Niedersachsen:
* Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes[http://www.fhvr.niedersachsen.de/uploads/media/Studienordnung_Fakultaet_Polizei_2005.pdf Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes]; PDF-Format, ab Seite 196
Sachsen-Anhalt:
* Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt[http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/fileadmin/redakteure/fhs/Studium/Dokumente/APVOgDPol.pdf Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt]; PDF-Format
Thüringen:
*
* Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes[http://www.vfhs-thueringen.de/polizei/studienwesen/PDF-Dateien/ThAPOPolgD.pdf] Thüringer Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes
Bund:
* Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/lap-hkrimdv/gesamt.pdf Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes]
* Gesetz zum Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie[http://hh.juris.de/hh/gesamt/PolhDAAbkG_HA.htm#PolhDAAbkG_HA_rahmen Gesetz zum Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie]
= Polizeiausbildung in Österreich =
Österreichische Exekutivbeamte der Sicherheitswacht und des Gendarmeriedienstes werden an einem von 10 Bildungszentren ausgebildet.
Die Ausbildung endet mit dem Titel Akademische/r Vortragende/r des Exekutivdienstes und dauert insgesamt 24 Monate. Sie gliedert sich dabei wie in Deutschland in theoretische Blöcken sowie Berufspraktika. Nach bestandenem Lehrgang, der kommissionellen Dienstprüfung, erfolgt die Ernennung zum Inspektor[http://content.bmi.gv.at/siak/SIAK-Internet/Ausbildung/e2c.html Bundesministerium des Innern ? Österreich].
= Polizeiausbildung in der Schweiz =
Die Ausbildung bei der Schweizer Polizei erfolgt kantonal sowie in städtischen Ausbildungszentren, weiterhin am Schweizer Polizeiinstitut[http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/partner/polizei.html Ausbildung bei der Schweizer Polizei]. Die Ausbildung zum Grenzwächter nimmt ein Jahr in Anspruch[http://www.ezv.admin.ch/ezv/00426/01469/index.html?lang=de Ausbildung zum Grenzwächter].
= Polizeiausbildung in anderen Ländern =
Die Polizeiausbildung in anderen Ländern differiert stark. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Einen Einfluss haben unter anderem
* die Staatsform
* die Ausstattung der Polizei mit Geldern und Arbeitsmitteln
* die Trennung zwischen Polizei und Militär
* die verfassungsgemäße Rolle der Polizei
* die Stellung der Polizeibehörde innerhalb eines (Bundes-)staates
* das Anstellungsverhältnis der Polizisten beim jeweiligen Dienstherren.
Voraussetzungen
Daraus resultieren auch die Anforderungen an den zukünftigen Polizisten. Teilweise werden Anforderungen an Vorbildung, Staatsbürgerschaft und körperliche Fitness gestellt, in manchen Fällen ist ein zwingendes Eintreten für das aktuelle Regierungssystem zur Verteidigung desselben unabdingbare Voraussetzung.
Ausbildung
Mögliche Formen einer Ausbildung sind somit einerseits fundierte Ausbildungen ähnlich der in Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit ausgeprägter rechtlicher Bildung und dem Eintreten für die Verfassung des jeweiligen Staates wie in den meisten europäischen Ländern (Frankreich, Großbritannien, Italien usw...) über ein Anstellungsverhältnis mit einer Ausbildungszeit von 6 Wochen bis zu 2 Jahren[http://www.cops-vs-polizei.de/Polizeiberuf.html www.cops-vs.polizei.de] Der Polizeiberuf allgemein bei Staat, Land oder Kommune wie in den Vereinigten_Staaten_von_Amerika (beispielsweise die Campus-Polizeien an Universitäten, Gemeindepolizeien, State Polices) bis hin zu einem kurzzeitigem Ausbildungsverhältnis mit anschließenden militaristischen Aufgaben wie in Afghanistan oder dem Irak.
Ebenso spielt die Verwendung nach der Ausbildung eine Rolle. Hat ein Polizist nach der Ausbildung ausschließlich repräsentative Aufgaben (Verwendung in Musikkorps oder bei Empfängen) oder nimmt er Wachdienste wahr, erhält er ebenso eine andere Ausbildung wie beispielsweise Experten bei der Bekämpfung von internationaler Kriminalität. Dabei stellen diese Qualifikationen ähnlich wie in Deutschland Fortbildungen dar, diesen geht eine reguläre Ausbildung im Regelfall voraus.

