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Ausbildender
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Ausbildender
Ausbildender ist, wer einen anderen zur
Berufsausbildung einstellt ( § 53
Berufsbildungsgesetz). Daher können alle
natürlichen und
juristischen_Personen Ausbildende sein, wenn sie die Voraussetzungen der persönlichen Eignung erfüllen. Im Einzelfall ist der Ausbildende die Person, die den
Berufsausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt. Der Ausbildende, der nicht selbst ausbildet, überträgt dem
Ausbilder seine vertraglichen Ausbildungspflichten und haftet für Fehler des Ausbilders.
Siehe auch
•
Ausbildung]