August Wilhelm Heffter
August Wilhelm Hefter (30. April 1796 in Schweinitz; ? 5. Januar 1880 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.Heffter studierte in Leipzig, wurde 1820 Assessor bei dem neu errichteten Appellationshof in Köln, dann Rat bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Seine Schrift Athenäische Gerichtsverfassung (Köln 1822) veranlasste 1823 seine Berufung an die Universität Bonn. Von da ging er 1830 als Professor der Rechte nach Halle, 1833 nach Berlin, wo er zugleich Ordinarius des Spruchkollegiums, später Geheimer Obertribunalsrat, Kronsyndikus und Mitglied des Herrenhauses wurde. Er starb in Berlin am 5. Januar 1880.
Seine bedeutendsten Schriften sind:
*Institutionen des römischen und deutschen Zivilprozesses (Bonn 1825, 2. Aufl. 1843);
*Beiträge zum deutschen Staats- und Fürstenrecht (Berlin 1829);
*Lehrbuch des gemeinen deutschen Kriminalrechts (Halle 1833);
*Die Erbfolgerechte der Mantelkinder (Berlin 1836);
*Das europäische Völkerrecht der Gegenwart (Berlin 1844; 7. Ausg. von Friedrich Heinrich Geffcken, 1881; auch französisch. 4. Aufl., 1883);
*Zivilprozeß im Gebiet des allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten (Berlin 1856);
*Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten Häuser Deutschlands (Berlin 1871). Er gab er die Institutionen des Gaius (Bonn 1830) heraus und beteiligte sich an der Redaktion des Neuen Archivs des Kriminalrechts.
Weblinks
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