August Hergenhahn
thumb|right|Hergenhahn_in_einer_Lithographie_von_1848Jacob Ludwig Philipp August Franz Hergenhahn (16. April 1804 in Usingen, ? 29. Dezember 1874 in Wiesbaden) war ein nassauischer liberaler Politiker.
Nach Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Göttingen und der Universität Heidelberg wurde August Hergenhahn 1824 in Heidelberg promoviert. Anschließend arbeiteter er am nassauischen Appellations- und Hofgericht in Usingen und Wiesbaden.
1832 schied Hergenhahn aus politischen Gründen aus dem Staatsdienst und arbeitete als Anwalt in Wiesbaden. Er wurde Mitglied des Hallgartenkreises um Johann Adam von Itzstein und pflegte Kontakte zu führenden liberalen Politikern wie Hansemann, Gagern und Bassermann.
Nachdem das Herzogtum Nassau ab 1841 eine liberale Reformpolitik erlebte, trat Hergenhahn 1841 wieder in den Staatsdienst ein und arbeitete bis 1848 am Oberappellationsgericht in Wiesbaden.
1846 wurde er für Wiesbaden in die Deputiertenversammlung des Herzogtums gewählt, deren Präsident er 1848 wurde. Kurz darauf schied er aus dem Parlament aus, da er im April 1848 Ministerpräsident der Märzregierung des Herzogtums wurde. Im September des gleichen Jahres wurde er zusätzlich zum nassauischen Bevollmächtigten bei der provisorischen Zentralgewalt berufen.
Nachdem Hergenhahn an der Heppenheimer Tagung, dem Vorparlament und an verschiedenen Volksversammlungen teilgenommen hatte und Mitglied des Fünfzigerausschusses war, wurde er am 18. Mai 1848 Abgeordneter für Wiesbaden in der Frankfurter Nationalversammlung, der er bis zum 30. Juni 1849 angehörte. In der Paulskirche zählte er zu den führenden Vertretern der Casino-Fraktion und war Mitglied in zahlreichen Ausschüssen, darunter dem Verfassungsausschuss. Im November 1848 war er kurzfristig als Reichskommissar der Zentralgewalt für Preußen aktiv, um mit der preußischen Regierung über die Reichsverfassung zu verhandeln.
Ebenfalls im Juni 1849 schied er aus seinen nassauischen Ämtern und arbeitete wieder am Oberappellationsgericht. Im Juli 1849 wurde Hergenhahn zusätzlich Mitglied des Herausgebergremiums der Deutschen_Zeitung, für die er schon seit deren Gründung als Berichterstatter aus Nassau schrieb.
1850 gehörte er dem Erfurter Unionsparlament an.
1863 wurde er Direktor der Nassauischen Landesbank, bevor er zwischen 1866 und 1867 nochmals in preußischem Auftrag der nassauischen Regierung vorstand. 1867 war er kurzzeitig Mitglied im Reichstag für Wiesbaden.

