Paul Friedrich August (Oldenburg)
Paul Friedrich August (13. Juli 1783 in Rastede; † 27. Februar 1853 in Oldenburg) war von 1829 bis 1853 Großherzog von Oldenburg.
Er wurde geboren als Sohn des Herzogs Peter_Friedrich_Ludwig und der Prinzessin Friederike Elisabeth Amalie von Württemberg, besuchte von 1803 bis 1805 die Universität Leipzig, ging nach der Besetzung Oldenburgs durch die Franzosen 1811 mit seinem Vater nach Russland und nahm tätigen Anteil am Befreiungskrieg.
In den Jahren 1811 bis 1816 war er Gouverneur von Estland und stiftete sich als solcher ein bleibendes Vermächtnis, namentlich durch die von ihm geleiteten Vorarbeiten zur Aufhebung der Leibeigenschaft. Nachdem er an den Kriegen von 1812 bis 1814 teilgenommen hatte, kehrte er zunächst nach Russland, und 1816 wieder nach Oldenburg zurück.
Dort heiratete er am 24. Juli 1817 Prinzessin Adelheid von Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym, die Tochter des Fürsten Viktor II. von Anhalt-Bernburg-Schaumburg, die er aber schon 1820 durch den Tod verlor, nachdem sie ihm zwei Töchter geboren hatte. Im Jahre 1825 schritt er zur zweiten Ehe mit der Prinzessin Ida, der jüngern Schwester seiner verstorbenen Gemahlin, die aber nach der Geburt des Erbgroßherzogs Nikolaus Friedrich Peter (8. Juli 1827) ebenfalls starb. 1831 schloss er seine dritte Ehe mit der Prinzessin Cäcilie, der jüngsten Tochter des ehemaligen Königs von Schweden, Gustavs_IV._Adolf.
Nach seines Vaters Tod (21. Mai 1829) trat August, der sich schon als Erbgroßherzog seit 1821 intensiv Regierungsgeschäften gewidmet hatte, die Regierung an, nahm am 28. Mai den großherzoglichen Titel an und erhob das Herzogtum Oldenburg durch ein Patent zum Großherzogtum. Zu Ehren seines Vaters stiftete er am 27. November 1838 den Oldenburgischen_Haus-_und_Verdienstorden_des_Herzogs_Peter_Friedrich_Ludwig.
Zwar war schon Ende 1831 eine Gemeindeordnung für die Landgemeinden, als Grundlage der einführenden landständischen Verfassung, publiziert worden; doch wurde das Verlangen der Bevölkerung nach einer solchen Verfassung erst infolge der Ereignisse_von_1848 erfüllt. Nur mit Widerstreben und auf Anraten seiner Räte vollzog der Großherzog 18. Februar 1849 das mit dem Landtag vereinbarte Staatsgrundgesetz, das aber 1852 revidiert wurde.
Nach dem Großherzog wurde die Fehnkolonie Augustfehn im Landkreis Ammerland benannt. Hier erinnert eine in Bronze gefasste Porträitbüste (Baujahr 2006) auf dem Dorfplatz an den Herrscher des damaligen Großherzogtums Oldenburg.
Nachkommen
Aus seiner 1817 geschlossenen ersten Ehe mit Prinzessin Adelheid († 1820), Tochter des Fürsten Viktor II. von Anhalt-Bernburg-Schaumburg stammen seine Töchter:
Amalie von Oldenburg (21. Dezember 1818, ? 20. Mai 1875)
Friederike von Oldenburg (8. Juni 1820, ? 20. März 1891)
Aus der 1825 geschlossenen zweiten Ehe mit Prinzessin Ida, Schwester der verstorbenen Prinzessin Adelheid stammt
Nikolaus Friedrich Peter (8. Juli 1827, ? 13. Juni 1900), Großherzog von Oldenburg
In dritter Ehe heiratete August 1831 Prinzessin Cäcilie (1807-1844), Tochter von Gustav IV. Adolf, König von Schweden. Aus dieser Ehe stammen
* Alexander Friedrich Gustav (16. Juni 1834, ? 6. Juni 1835)
* Nikolaus Friedrich August (15. Februar 1836, ? 30. April 1837)
* Anton Günther Friedrich Elimar (23. Januar 1844, ? 17. Oktober 1895)
Weblinks
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