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Augenblicksversagen
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Augenblicksversagen
Von einem
Augenblicksversagen spricht man, wenn ein ansonsten höchst konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer acht lässt. Bei
Augenblicksversagen ist eine Ahndung wegen grob pflichtwidrigem Verhalten ausgeschlossen.
Dieser von der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgebildete
Rechtsbegriff spielt im
Verkehrsrecht eine gewichtige Rolle, da etwa ein
Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei
Augenblicksversagen nicht angeordnet werden kann.
Siehe auch
•
Regelfahrverbot,' target='blank'>[[Bußgeldkatalog]