Aufzugsverordnung
Die Aufzugsverordnung (12. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz [12. GPSGV]) setzt die europäische Richtlinie 95/16/EG (Aufzugsrichtlinie) in Deutschland in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen.Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Montagebetrieb
* den Aufzug mit der CE-Kennzeichnung versieht,
* ein Konformitätserklärung ausstellt,
* die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten hat.
Diese Verordnung gründet auf § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG).
Die Aufzugsverordnung ist durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung am 1. Januar 2003 außer Kraft getreten und wird durch die Bestimmungen dieser ersetzt. Die technischen Regeln (Technische Regeln für Aufzüge - TRA) gelten gemäß Übergangsvorschriften in § 27 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung bis zur Überarbeitung als technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) weiter.

