Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Auftritt (Treppe)
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Auftritt (Treppe)
thumb|Auftritte_einer_gewendelten_Steintreppe
Ein
Auftritt ist Bestandteil einer
Treppe bzw.
Stufe.
Dabei handelt es sich um die horizontale Fläche, die sich in der Tiefe, aus der Vorderkante der unteren Treppenstufe und der Vorderkante der darüber befindlichen Stufe ergibt. Aus dem Verhältnis von Auftritt und Steigung errechnet sich die Sicherheitsformel bzw. die Bequemlichkeitsformel für Treppenanlagen. Die Treppenauftritte im Außenbereich von Gebäuden sind in der Regel tiefer als solche im Innenbereich.