Auftragsmord
Ein Auftragsmord ist die Tötung eines Menschen gegen dessen Willen, ausgeführt von einer oder mehreren dritten Personen, die von einer oder mehreren Personen oder Organisationen beauftragt und dafür bezahlt oder in anderer Form entlohnt werden (in Deutschland: Täterschaft und Anstiftung, §§ 25, 26 und 211 StGB).Auftragsmorde sind in der organisierten_Kriminalität, vor allem in mafiösen Strukturen, relativ häufig.
Rechtlich gesehen ist meist der Auftraggeber Anstifter und der Ausführende Haupttäter, es sind jedoch auch Fälle denkbar, in denen der Hintermann als Täter (Stichwort:Täter_hinter_dem_Täter) bestraft wird. Die Tötung gegen Bezahlung erfüllt in der Regel das Mordmerkmal der Habgier.
Siehe auch
• StGB (Deutschland)

