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Aufsichtsvorlage
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Aufsichtsvorlage
Als
Aufsichtsvorlage bezeichnet man Ausgangsmaterial der
Fotografie und
Reprografie, das nicht durchsichtig ist und nur unter Auflicht für den weiteren Prozess verwendet werden. Dies sind beispielsweise Fotos, Drucke, Malereien und Zeichnungen.
Die
Kameras und
Scanner können daher nur das von der Vorlage reflektierte Licht verwerten. Bei der Aufnahme muss besonders auf die Vermeidung störender
Reflexionen (Spiegelungen) geachtet werden (z. B. durch den Einsatz von polarisiertem Licht mittels
Polfiltern an der Lichtquelle und der Kamera).
Das Gegenteil wäre eine
Durchsichtsvorlage, beispielsweise ein
Diapositiv.