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Aufruhr
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Aufruhr
Unter
Aufruhr versteht man die tumultartige Störung der
öffentlichen_Ruhe_und_Ordnung durch die widerrechtliche Zusammenrottung von Menschen.
Der Aufruhr ist insbesondere durch eine kollektive Gewaltbereitschaft der Teilnehmer bzw. der (fortgesetzten) kollektiven Begehung schwerer
Straftaten durch eine Menschenmenge gekennzeichnet. Der Aufruhr kann sich im Lauf der Zeit zum
Aufstand entwickeln.
Siehe auch
*
Landfriedensbruch
*
Straßenschlacht
*
Ausschreitung