Auflage
Auflage hat mehrere Bedeutungen:* im Verwaltungsrecht eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt - siehe Auflage (Verwaltungsrecht).
* in der Judikative ein Rechtsinstrument der Staatsanwaltschaft oder der Teil eines Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses Auflage (Justiz) und Auflage (Jugendstrafrecht)
* eine Anordnung bei einer Schenkung oder in einer letztwilligen Verfügung - siehe Auflage (Zivilrecht).
* die Auflage einer Publikation, im Buchwesen bzw. Verlagswesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Printmedien.
* in der Kunst das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung.
* in der Mechanik eine Fläche, die durch eine Masse belastet wird (Auflagefläche).

