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Auflösungsgrenze
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Auflösungsgrenze
1873 formulierte
Ernst Abbe in Jena seine bis heute gültige Theorie der
mikroskopischen Auflösung. Demnach begrenzt die Wellennatur des
Lichts die räumliche Auflösung optischer Verfahren: Was kürzer ist als eine Lichtwelle, kann nicht mehr abgebildet werden. Genauer besagt die Theorie, dass zwei leuchtende Punkte gerade noch unterschieden werden können, wenn beide ersten Intensitätsminima ihrer gemeinsamen Intensität noch ins optische Gerät fallen.
Die Begrenzung der mikroskopischen Auflösung wird nach Abbe auch
Abbesche Beugungsgrenze genannt. Mit dem
STED-Mikroskop lassen sich auch Gegenstände mit einer Größe kleiner als die Abbesche Beugungsgrenze abbilden.
Siehe auch: Interferenz_am_Doppelspalt