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Aufgebot
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Aufgebot
Das
zivile Aufgebot ist allgemein eine öffentliche Aufforderung an unbekannte Interessenten zur Anmeldung von Ansprüchen oder
Rechten. Im
Eherecht besteht ein staatliches und ein kirchliches Aufgebot.
Beide dienen der öffentlichen
Verkündigung einer beabsichtigten
Ehe zur Feststellung etwa vorhandener
kirchenrechtlicher oder
gesetzlicher
Ehehindernisse. Einen Aushang des
standesamtlichen Aufgebotes gibt es seit der Aufhebung des Ehegesetzes nicht mehr.
Das
militärische Aufgebot ist die Aufbietung der Wehrkraft eines Volkes zur Verteidigung des Landes.