Aufenthaltsgenehmigung
Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung:Aufenthaltserlaubnis,
Aufenthaltsbewilligung,
Aufenthaltsberechtigung und
Aufenthaltsbefugnis.
Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 gilt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel ersetzt.
Weblinks
• Informationen zum Deutschen Aufenthaltsrecht
• Ausländerrecht-Portal
• Deutschland-Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen und Einreisebestimmungen
• Übersicht Schweizer Ausländergesetz
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