Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der gesetzlichen_Vertretung, der sich mit dem Wohnsitz und dem tatsächlichen Aufenthalt eines Minderjährigen unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft oder eines volljährigen Betreuten handelt.Ein Minderjähriger steht üblicherweise unter elterlicher_Sorge seiner beiden Eltern oder eines (alleinsorgeberechtigten) Elternteils. Die elterliche Sorge wird unterschieden in die Personensorge und die Vermögenssorge. Ein Teilbereich der Personensorge ist das Recht der Bestimmung des Aufenthaltes des Minderjährigen (siehe die Aufzählung in Abs. 1 BGB). Im engen Zusammenhang mit der Aufenthaltsbestimmung steht das Recht des Sorgeberechtigten, den Umgang des Minderjährigen mit Dritten zu bestimmen ( Abs. 2 BGB). Allerdings geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht so weit, dass die Eltern oder der Elternteil ohne familiengerichtliche_Genehmigung eine freiheitsentziehende Unterbringung des Minderjährigen veranlassen dürfen ( BGB).
Steht den Eltern die elterliche Sorge nicht zu (z.B. Entzug nach BGB, Ruhen nach , BGB), wird diese durch einen Ergänzungspfleger nach , BGB, sofern diesem als Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich übertragen wurde.
Bei Betreuung ist der Betreueraufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung sehr häufig angeordnet. Der Betreuer hat dann nach den Meldegesetzen der Bundesländer die Pflicht der polizeilichen An-, Ab- und Ummeldung (Einwohnermeldeamt). Er schließt für Betreute Mietverträge und kündigt diese im Rahmen des BGB. Auch die Veranlassung freiheitsentziehender Unterbringungen Betreuter nach BGB setzt den Betreueraufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung voraus. Das OLG Hamm stellte anlässlich einer FamRZ 2001, 861 m. Anm. Beck in BtPrax 2001, 195).
Weblinks
• Online-Lexikon Betreuungsrecht zum Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung
• Online-Lexikon Betreuungsrecht zum Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten]

